4. Februar 2026 / Politik in Brandenburg

„Pflege solidarisch reformieren – gezielt entlasten, System stabil halten“

Gesundheits- und Sozialministerin Britta Müller spricht sich für eine solidarische und zugleich finanzierbare Pflegereform aus.

Veröffentlicht am 4. Februar 2026 um 10:29 Uhr von Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg

Angesichts weiter steigender Eigenanteile in der stationären Pflege spricht sich Gesundheits- und Sozialministerin Britta Müller für eine solidarische und zugleich finanzierbare Pflegereform aus. Ziel müsse es sein, Pflegebedürftige wirksam vor finanzieller Überforderung zu schützen und gleichzeitig die soziale Pflegeversicherung dauerhaft zu stabilisieren.

„Die hohen Eigenanteile haben klare Ursachen. Der wichtigste Kostentreiber sind die Personalkosten. Seit Einführung der Tariftreue im Jahr 2022 sind die Löhne der Pflegekräfte in Brandenburg bis 2026 um rund 31 Prozent gestiegen. Das war richtig und notwendig, weil die Löhne zuvor auf einem zu niedrigen Niveau lagen“, betonte Müller. Gute Pflege brauche gut ausgebildetes und gut bezahltes Personal – daran dürfe nicht gerüttelt werden.

Nach den aktuellen Auswertungen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) lag der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) – also der pflegerische Eigenanteil, der nicht von der Pflegeversicherung gedeckt wird – Anfang 2026 bundesweit bei rund 1.980 Euro pro Monat. Hinzu kommen durchschnittlich rund 1.050 Euro monatlich für Unterkunft und Verpflegung sowie weitere Investitionskosten der Einrichtungen. Zusammengenommen ergibt sich daraus ein Gesamt-Eigenanteil von deutlich über 3.500 Euro pro Monat, bevor Leistungszuschläge berücksichtigt werden. Selbst nach Abzug der Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr eines Heimaufenthaltes bundesdurchschnittlich über 3.200 Euro monatlich aus eigener Tasche zahlen.

„Diese Zahlen zeigen sehr deutlich, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um eine strukturelle Überforderung vieler Pflegebedürftiger“, so Müller. Die Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI setzten zeitverzögert ein und könnten insbesondere im ersten Aufenthaltsjahr die dynamische Kostenentwicklung nicht ausreichend ausgleichen.

Zusätzlich seien auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in den vergangenen zehn Jahren um rund 47 Prozent gestiegen. Diese Kosten tragen die Pflegebedürftigen vollständig selbst und sie erhöhen die finanzielle Belastung weiter.

„Wenn wir das System unverändert weiterführen, droht ein Kollaps durch finanzielle Überforderung – zulasten der Pflegebedürftigen ebenso wie der Beitrags- und Steuerzahlenden“, warnte Müller.

Vor diesem Hintergrund warnt die Ministerin vor pauschalen Lösungen. Ein unbegrenzter Eigenanteilsdeckel für alle sei kaum finanzierbar und würde das Solidaritätsprinzip verfehlen.

Stattdessen schlägt die Ministerin jetzt eine sozial gestaffelte Entlastung der Eigenanteile vor, die gezielt vor finanzieller Überforderung schützt und gleichzeitig die Pflegeversicherung dauerhaft bezahlbar hält. Konkret setzt Müllers Modell früher und gezielter an als die bisherigen Leistungszuschläge. Die Entlastung soll nicht erst nach längerer Aufenthaltsdauer greifen, sondern bereits zu Beginn eines Heimaufenthaltes dort wirken, wo Pflegekosten zur finanziellen Überforderung führen. Maßgeblich sind Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen. Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sollen spürbar entlastet werden, damit Pflege nicht in die Sozialhilfe führt und Lebensleistung geschützt wird. Pflegebedürftige mit hoher finanzieller Leistungsfähigkeit sollen weiterhin einen angemessenen Eigenanteil tragen.

Ziel sei es, den pflegebedingten Eigenanteil wirksam zu begrenzen, ohne Unterkunft und Verpflegung pauschal zu sozialisieren oder die Pflegeversicherung zu einer Vollkaskoversicherung auszubauen. Das Modell verbinde soziale Treffsicherheit mit finanzieller Verantwortung und vermeide neue Ungerechtigkeiten gegenüber ambulant versorgten Pflegebedürftigen oder Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern.

Kritikern hält Müller entgegen, dass echte Solidarität nicht in pauschalen Leistungen besteht, sondern in gezielter Unterstützung dort, wo Pflegekosten tatsächlich zur finanziellen Überforderung werden.

Dabei betont Müller ausdrücklich den solidarischen Charakter des Ansatzes: „Die Pflegeversicherung ist keine private Vollkaskoversicherung, sondern eine Solidargemeinschaft. Wer mehr verdient, zahlt höhere Beiträge – so funktioniert Solidarität. Die soziale Pflegeversicherung ist keine Erbenschutzversicherung, sondern soll Menschen vor finanzieller Überforderung im Pflegefall schützen. Dieses Prinzip kennen wir aus anderen Sozialleistungen: Auch beim Wohngeld, bei der Grundsicherung im Alter oder beim BAföG richtet sich staatliche Unterstützung nicht pauschal an alle, sondern gezielt an diejenigen, die sie benötigen.“

Flankiert werden müsse eine Reform durch eine regelmäßige, planbare Dynamisierung der Pflegeleistungen, Maßnahmen zur Dämpfung der Kostenentwicklung, etwa durch Entbürokratisierung und effizientere Strukturen, sowie durch einen konsequenten Ausbau der ambulanten Unterstützungsangebote. Ziel sei es, Menschen so lange wie möglich ein Leben in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen und Heimaufenthalte zu vermeiden oder hinauszuzögern.

„Pflege darf Menschen nicht arm machen. Gleichzeitig müssen wir das System für kommende Generationen tragfähig halten. Beides zusammen ist möglich – wenn wir jetzt klug, solidarisch und verantwortungsvoll reformieren“, so Müller abschließend.

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