Bundesregierung plant, am 25. April 2026 die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit für den Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans zu starten
Die EU-Wiederherstellungsverordnung soll die biologische Vielfalt in Europa erhalten und geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand bringen. Dafür sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Nationale Wiederherstellungspläne (NWP) mit umfassenden Maßnahmen zu erarbeiten und diese bis zum 1. September 2026 der EU-Kommission zur Prüfung vorzulegen. Die Bundesregierung will an diesem Samstag, 25. April, die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit für den deutschen NWP-Entwurf starten. Bis zum 25. Juni 2026 können Bürgerinnen und Bürger, Verbände sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Naturschutz über eine Online-Plattform ihre Anregungen einbringen. Brandenburg hat bereits eine Stellungnahme zum ersten NWP-Rohentwurf dem Bundesumweltministerium übermittelt.
Umweltministerin Hanka Mittelstädt kritisiert die EU-Wiederherstellungsverordnung scharf: „Gut gemeint, aber schlecht gemacht! Mit der EU-Wiederherstellungsverordnung steuern wir auf ein Bürokratiemonster zu: In den kommenden Monaten werden europaweit Behörden, Verbände und Experten seitenweise Pläne, Berichte und Stellungnahmen erarbeiten. Eine Garantie, dass diese Maßnahmen umgesetzt werden, gibt es jedoch nicht. Denn die EU-Kommission bleibt bislang eine verbindliche Finanzierungszusage schuldig. Sie hat weitreichende Verpflichtungen beschlossen, ohne zu klären, wie das finanziert werden soll. So wird aus einem wichtigen Anliegen ein zahnloser Papiertiger.“
Bereits auf den Umwelt- und Agrarministerkonferenzen im Herbst 2025 hat Brandenburg gemeinsam mit anderen Bundesländern die fehlende finanzielle Ausstattung, nicht leistbare Zeitvorgaben und erhebliche Bürokratielasten bei der Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung kritisiert.
Mittelstädt: „Brandenburg steht zu den Naturschutzzielen, aber nicht zu einer EU-Verordnung, die Erwartungen weckt und am Ende ins Leere läuft. Gemeinsam mit anderen Ländern fordern wir deshalb deutliche Nachbesserungen. Denn die Durchführung der Maßnahmen muss praxisgerecht und schonend für die Land- und Forstwirtschaft sowie die Kommunen erfolgen, und für Verwaltungen leistbar sein. Wir befürchten auch, dass auf Bund und Länder erhebliche zusätzliche Monitoring-Aufgaben und Berichtspflichten zukommen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, den bürokratischen Aufwand auf das Notwendige zu beschränken.“
Der nationale Wiederherstellungsplan wird in Deutschland federführend vom Bundesumweltministerium erarbeitet. Das hatte am 19. März 2026 den Ländern den ersten NWP-Rohentwurf übermittelt. In der Stellungnahme des Landes Brandenburg vom 9. April heißt es wörtlich: „Um alle Maßnahmen durchführen zu können, die zum Erreichen der Ziele der W-VO notwendig sind, bedarf es erheblicher zusätzlicher Mittel. Die Europäische Union wird in einer besonderen Verantwortung gesehen, eine angemessene Finanzierung für diese auf einer europäischen Regelung beruhenden Aufgabe sicherzustellen. Die Maßnahmen des NWP stehen somit grundsätzlich unter Finanzierungsvorbehalt.“
Hintergrund
Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) ist am 18. August 2024 in Kraft getreten. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, geschädigte Ökosysteme schrittweise zu sanieren. Bis September 2026 müssen die Mitgliedstaaten dazu nationale Wiederherstellungspläne vorlegen, in denen sie ihre Maßnahmen darlegen. Die EU-Kommission wird den Ländern dann innerhalb von sechs Monaten Anmerkungen zukommen lassen, die bei der Finalisierung der Pläne entsprechend berücksichtigt werden müssen. Die finale Fassung ist bis September 2027 bei der EU-Kommission einzureichen.
Den Start der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit für den Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans am 25. April 2026 hat das Bundesumweltministerium auf seiner Internetseite „Nationaler Wiederherstellungsplan für die Natur in Deutschland“ angekündigt.

