Der Richterwahlausschuss des Bundes hat in seiner heutigen Sitzung auf Brandenburger Vorschlag Annett Schulze zur Richterin am Bundesgerichtshof gewählt.
Dazu erklärt Justizminister Dr. Benjamin Grimm: "Dass der Richterwahlausschuss des Bundes dem Vorschlag aus Brandenburg gefolgt ist, freut mich sehr. Frau Schulze bringt hervorragende fachliche Qualifikation und großes Engagement mit und wird den Bundesgerichtshof bereichern. Darüber hinaus ist es ein wichtiges Signal, dass Brandenburg nun mit einer weiteren herausragenden Richterpersönlichkeit am obersten Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit vertreten ist. Zudem verkörpert sie als Frau mit ostdeutscher Vita wichtige Perspektiven und Erfahrungen, die auch in der Bundesjustiz sichtbar sein sollten."
Frau Schulze wurde 1972 in Eisenhüttenstadt geboren und trat im Jahr 2000 in die Brandenburger Justiz ein. Dort war sie während ihrer Proberichterzeit zunächst beim Landgericht Frankfurt (Oder) und anschließend bei den Amtsgerichten Fürstenwalde/Spree, Eberswalde und Bernau bei Berlin tätig.
Im Jahr 2005 wurde Frau Schulze zur Richterin auf Lebenszeit bei dem Amtsgericht Bernau bei Berlin ernannt. Nach zwischenzeitlichen Abordnungen an die Landgerichte Frankfurt (Oder) und Potsdam sowie das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg ist sie im September 2016 zur Direktorin des Amtsgerichts Bad Freienwalde (Oder) ernannt worden. Neben ihren Aufgaben als Direktorin war sie in Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Nachlass- sowie Zivilsachen tätig.
Nach einer Abordnung an das Brandenburgische Oberlandesgericht zur Qualifikationserprobung erfolgte am 29. August 2022 ihre Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht. Seitdem gehört Frau Schulze dem 5. Zivilsenat, zugleich Landwirtschaftssenat, an. Seit Dezember 2022 ist sie zudem Beisitzerin im Anwaltsgerichtshof.
Nach mehr als 25 Jahren erfolgreicher Tätigkeit in der Brandenburger Justiz verlässt sie nun den Landesdienst in Richtung Karlsruhe.

