11. Juni 2026 / Aktueller Hinweis

Veterinäramt bittet Imker um Unterstützung

Monitoring zur Amerikanischen Faulbrut 2026

Veröffentlicht am 11. Juni 2026 um 15:01 Uhr von Kreisverwaltung Teltow-Fläming

Auch im Jahr 2026 führt das Land Brandenburg ein flächendeckendes Monitoring zur Früherkennung und Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut durch. Ziel ist es, einen möglichen Ausbruch der Bienenseuche frühzeitig zu erkennen und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bienenbestände einzuleiten.

Die Amtstierärztin des Landkreises Teltow-Fläming, Dr. Neuling, bedankt sich ausdrücklich für die engagierte Mitwirkung und die gute Zusammenarbeit der Imkerinnen und Imker im Landkreis.

In diesem Zusammenhang ruft das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt alle Bienenhalterinnen und Bienenhalter dazu auf, nach der zweiten Honigschleuderung – voraussichtlich in der zweiten Junihälfte – Honigproben zur bakteriologischen Untersuchung einzureichen. Hierfür sind 50 Gramm Honig aus den ersten ein bis zehn Bienenvölkern sowie von jeweils weiteren zehn Völkern zusätzlich 50 Gramm Honig erforderlich.

Steht kein Honig zur Verfügung, kann alternativ eine Futterkranzprobe von mindestens 20 Gramm (etwa zwei Esslöffel) abgegeben werden. Alle Proben sind mit dem Namen des Imkers bzw. der Imkerin, der Volknummer sowie gegebenenfalls dem Standort der Bienenvölker zu kennzeichnen.

Die Proben können im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Luckenwalde abgegeben werden. Wie in den Vorjahren bietet das Amt nach vorheriger Terminabsprache auch die Abholung der Proben an. Ansprechpartner sind unter der Telefonnummer 03371 6082215 oder per E-Mail an veterinaeramt@teltow-flaeming.de erreichbar.

Die Untersuchung der freiwillig eingereichten Proben ist kostenfrei. Für diese nicht amtlich entnommenen Proben können jedoch keine Gesundheitsatteste ausgestellt werden.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt weist zudem darauf hin, dass alle Bienenhalterinnen und Bienenhalter gesetzlich verpflichtet sind, ihre Bienenbestände beim Amt anzumelden.

Für Wanderungen mit Bienenvölkern über die Landkreisgrenzen hinaus sowie für den Verkauf von Bienenvölkern sind Gesundheitsatteste erforderlich. Diese werden nach amtlicher Probenahme und bei Vorliegen negativer mikrobiologischer Untersuchungsergebnisse gebührenpflichtig ausgestellt.

Bereits ab dem 1. August 2026 können bakteriologische Untersuchungen für Gesundheitsatteste zur Frühtrachtwanderung 2027 durchgeführt werden. Termine für die amtliche Probenahme können unter der genannten Telefonnummer oder per E-Mail vereinbart werden.

 

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