21. Januar 2026 / Aktueller Hinweis

Verdacht auf Geflügelpest im Landkreis Märkisch-Oderland festgestellt

Im Landkreis Märkisch-Oderland ist in einem Putenmastbetrieb der Verdacht auf Geflügelpest amtlich festgestellt worden.

Veröffentlicht am 21. Januar 2026 um 09:59 Uhr von Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Der Landkreis hat alle vorgesehenen Maßnahmen angeordnet. Die Ergebnisse der Untersuchungen durch das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler Institut, werden für den heutigen Tag erwartet.

In dem Betrieb waren erhöhte Tierverluste aufgetreten. Erste Proben wurden vom bestandsbetreuenden Tierarzt genommen und in einem akkreditierten Privatlabor untersucht, in dem der spezifische Nachweis von aviärer Influenza erbracht wurde. Das Veterinäramt des Landkreises Märkisch-Oderland wurde unverzüglich informiert und der Bestand wurde gesperrt.

Das Landeslabor hat die nachfolgenden amtlich entnommen Proben untersucht und den Nachweis auf AIV-spezifische Genomsequenzen (H5N1) gestern Abend bestätigt. Die Proben wurden zur weiteren Abklärung an das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler Institut (FLI) weitergeleitet. Das Ergebnis wird heute im Laufe des Tages erwartet.

Die tierschutzgerechte Tötung von etwa 18.000 Tieren sowie die unschädliche Beseitigung wurden durch den Landkreis angeordnet. Die Einrichtung der Schutz- und Überwachungszone im Umkreis von drei Kilometern und zehn Kilometern um den Bestand befindet sich in der Planung. Die epidemiologischen Ermittlungen wurden eingeleitet und werden mit Unterstützung des Tierseuchenbekämpfungsdienstes durchgeführt.

Die genauen Grenzen der Restriktionsgebiete werden durch die zuständigen Veterinärämter festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert.

Das zuständige Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg weist vor diesem Hintergrund erneut auf die Informationen zu den Biosicherheitshinweisen hin, um ein weiteres Auftreten von Geflügelpestfällen im Land zu verhindern.

 

Hintergrund:

Seit September 2025 ist in Deutschland ein Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen zu erkennen. In Brandenburg gab es bislang – neben dem aktuellen Verdachtsfall –  15 durch das FLI bestätigte Geflügelpestausbrüche in Nutzgeflügelbeständen seit Oktober.

Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten. Dazu gehört, dass Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird. Bei unklaren Krankheits- und Todesfällen bei Geflügel sollen die zuständigen Veterinärämter schnellstmöglich informiert werden.

Mehr Informationen zur Geflügelpest auf der Internetseite des Ministeriums:

https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest/#

Informationen des Friedrich-Loeffler-Institut:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Hinweis: Fragen zu den geltenden Regelungen im Rahmen der Allgemeinverfügung und zu den Maßnahmen sind an den Landkreis Märkisch-Oderland zu richten.

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