12. Dezember 2025 / Aktueller Hinweis

Tierschutz zum Jahreswechsel

Festtage tierfreundlich feiern: Ohne tierische Geschenke und ohne Knallerei

Veröffentlicht am 12. Dezember 2025 um 16:14 Uhr von Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke

Mit den bevorstehenden Feiertagen stellt sich für Viele auch die Frage nach passenden Weihnachtsgeschenken. Die Landestierschutzbeauftragte Brandenburgs, Dr. Anne Zinke, erinnert daran, die Aufnahme eines Haustieres sorgfältig zu bedenken – Tiere sind keine Geschenke. Zugleich mahnt sie aus Tierschutzsicht zu besonderer Rücksicht im Umgang mit Feuerwerk und Böllern an Silvester.

Dr. Anne Zinke, Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg: „Auch wenn Haustiere bei vielen Menschen ganz oben auf dem Wunschzettel stehen, sollten sie niemals unbedacht verschenkt werden. Ein Tier ist keine Ware, sondern ein Lebewesen, das Verantwortung erfordert. Es hat Bedürfnisse, braucht Zuneigung und Zeit – und das nicht nur während der Feiertage. Wer die Aufnahme eines Haustieres erwägt, sollte diese Entscheidung gemeinsam mit der Familie sorgfältig abwägen und langfristig denken. Wichtig ist, sich bewusst zu machen, ob man den Bedürfnissen eines Tieres dauerhaft gerecht werden kann und ob die notwendigen finanziellen Mittel vorhanden sind. Denn Tiere verursachen laufende Kosten, sei es für Futter, Zubehör, Tierarztbesuche und Impfungen. Wer Tierfreunden dennoch eine Freude bereiten möchte, kann über alternative Geschenkideen nachdenken, etwa Patenschaften für Tiere in Tierheimen, Tierschutzvereinen oder Tierauffangstationen.“

Vermittlungsstopp um die Feiertage

Nicht selten landen Tiere im Tierheim – oftmals, weil die neuen Halterinnen und Halter von den Herausforderungen des Alltags überrascht werden. Die zusätzliche zeitliche und finanzielle Belastung oder bisher unbekannte Probleme wie Tierhaarallergien können schnell zur Überforderung führen. Da viele Tierheime ohnehin an ihrer Kapazitätsgrenze arbeiten, verhängen sie rund um die Feiertage häufig einen Vermittlungsstopp, um unüberlegte Spontanentscheidungen zu vermeiden.

Feuerwerk und Böller bedeuten Stress und Leid für Tiere

Feuerwerk und Böller bedeuten für Tiere erheblichen Stress und Leid. Auch wenn für viele Menschen Raketen und Knallkörper zu Silvester dazugehören, sind sie für Tiere eine enorme Belastung. Neben dem ohrenbetäubenden Lärm wirken auch Rauch, Feinstaub und grelle Lichtblitze auf sie ein.

„Sämtliche Tiere, egal ob wild oder domestiziert, zu Hause, auf der Weide oder im Stall, entwickeln durch Feuerwerk leicht Angstzustände. Da sie nicht verstehen, dass der Zustand nur vorübergehend ist, geraten sie leicht in Panik. Zittern, Nahrungsverweigerung, Inkontinenz, das Verkriechen in der Wohnung oder Flucht sind typische Anzeichen. Panikreaktionen können zudem zu Verletzungen führen, ebenso wie ein direkter Kontakt mit Feuerwerkskörpern,“ so Dr. Anne Zinke.

Die Landestierschutzbeauftragte appelliert daher an alle Tierhalterinnen und Tierhalter, besonders vorsichtig mit Feuerwerk umzugehen und im Sinne des Tierschutzes möglichst ganz darauf zu verzichten.

Praktische Tipps für ein tierfreundliches Silvester

·       Verzichten Sie im besten Fall ganz auf das Abfeuern und Anzünden von Feuerwerkskörpern.

·       Richten Sie Feuerwerkskörper niemals auf Menschen oder Tiere und verwenden Sie sie nicht in Wäldern, in der Nähe von Ställen, Weiden, Schutzgebieten sowie Tierparks und Zoos.

·       Führen Sie Hunde an der Leine und vermeiden Sie Spaziergänge durch Innenstädte und Wohngebiete rund um Mitternacht.

·       Holen Sie Katzen mit Freigang ins Haus oder in die Wohnung.

·       Lassen Sie Haustiere keinesfalls um Mitternacht nach draußen.

·       Schaffen Sie ruhige Rückzugsorte und schließen Sie Fenster und Türen.

·       Strahlen Sie selbst Ruhe aus und halten Sie gewohnte Routinen aufrecht.

·       Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt. Bei bekannter Panikreaktion können gegebenenfalls unterstützende Mittel helfen.

Kontakt:

Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke

Telefon 0331866 7907/-08

E-Mail: tierschutz@mleuv.brandenburg.de

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