Hinweise, worauf man bei heißen Temperaturen achten muss
An diesem Wochenende werden in Brandenburg Temperaturen bis zu 40 Grad, örtlich sogar 41 Grad erwartet. Diese extreme Hitze stellt auch Tiere vor großen Herausforderungen. Das gilt besonders beim Pferde-Turniersport. Angesichts zunehmender Hitzewellen warnt Brandenburgs Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke Pferdehalterinnen und Pferdehalter eindringlich davor, ihre Tiere bei solchen Temperaturen auf Turnieren starten zu lassen. „Die Belastung für die Tiere steigt unter solchen Bedingungen so stark an, dass akute Gesundheitsgefahr besteht“, erklärt Zinke. Sie begrüßt, dass einzelne Veranstalter bereits reagieren – so wurden beispielsweise Turniere in Lindow, Heinersdorf und Herzberg wegen der Hitze abgesagt.
Landestierschutzbeauftragte Zinke weist darauf hin, dass auch Transporte zum und vom Turnier bei Temperaturen über 25 Grad im Innenraum des Transportmittels als nicht tierschutzgerecht einzustufen sind. Bereits während der Fahrt kann es zu einer gefährlichen Überhitzung kommen, da Pferde in Anhängern oder Transportern oft schlechtere Luftzirkulation und höhere Wärmestauung ausgesetzt sind. „Dies kann zu ernsthaften gesundheitlichen Konsequenzen wie Kreislaufproblemen, Dehydrierung oder Hitzschlag führen“, so Zinke.
Pferde verfügen zwar über eine ausgeprägte Fähigkeit zur Thermoregulation, doch ihre Belastungsgrenze ist schneller erreicht, als viele Halterinnen und Halter annehmen. Die sogenannte Behaglichkeitszone liegt typischerweise zwischen 5 und 25 Grad Celsius – alles darüber bedeutet für den Organismus bereits Mehrarbeit und kann schnell zu einer erheblichen Belastung führen. Ab 28 bis 30 Grad stoßen sie an ihre Belastungsgrenze: Bei dieser Hitze müssen sie bereits im Stehen viel Energie aufwenden, um ihre Körpertemperatur zu regulieren. „Besonders kritisch wird es, wenn hohe Temperaturen mit körperlicher Arbeit oder hoher Luftfeuchtigkeit zusammentreffen: Dann kann das Pferd überschüssige Wärme kaum noch abgeben, und Hitzestress entsteht“, so Zinke, die Fachtierärztin für Tierschutz ist.
Anzeichen für Hitzestress bei Pferden
Frühe Warnsignale sollten unbedingt ernst genommen werden. Zu den wichtigsten Symptomen gehören:
Erhöhte Atemfrequenz — über 80 Atemzüge pro Minute, langsame Erholung
Hohe Herzfrequenz — ab 80 bis über 200 Schläge pro Minute
Körpertemperatur über 40 °C — normal sind bis 38 °C
Verzögerte Kapillarfüllungszeit — mehr als 2 Sekunden
Starkes Schwitzen und Flüssigkeitsverlust — trockene Schleimhäute, stehende Hautfalte, dunkler Urin
Verhaltensänderungen — Unruhe, Apathie, Koordinationsstörungen, Gereiztheit
Diese Symptome sind ein akuter Notfall. Ohne sofortige Kühlung und tierärztliche Versorgung kann es zu Organversagen, Kreislaufkollaps oder dauerhaften Schäden kommen.
Was tun im Notfall?
Verbringung des Tieres in den Schatten
Bereitstellung von ausreichend Trinkwasser
intensive Kühlung mit großen Mengen kaltem Wasser
Pferdetierarzt/-tierärztin kontaktieren
Wie gut kommen Pferde mit Hitze zurecht?
Pferde vertragen Hitze schlechter als Menschen. Der Grund: Ihr Verhältnis von Körperoberfläche zu Muskelmasse ist ungünstiger, wodurch sie überschüssige Wärme langsamer abgeben können. Bei Bewegung verschärft sich das Problem zusätzlich – bis zu 80 Prozent der Muskelenergie werden in Wärme umgewandelt.
Besonders gefährdet sind:
übergewichtige Pferde
Tiere mit dichtem Fell oder starkem Kötenbehang
kranke oder ältere Pferde
Hitzewarnungen, wie sie für Menschen ausgegeben werden, gelten daher in gleichem Maße für Pferde – oft sogar noch strenger.
Warum Turnierstarts über 30 °C ein Risiko darstellen
Turniere finden überwiegend im Sommer statt, häufig in der prallen Sonne und ohne ausreichende Windbewegung. Die Kombination aus Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Sonneneinstrahlung wird über den WBGT-Index (Wet Bulb Globe Temperature) bewertet. Ab einem Wert von 30 sind Schutzmaßnahmen zwingend, ab 33 gilt ein Wettbewerb als nicht mehr sicher.
Viele Pferde erreichen unter solchen Bedingungen bereits nach kurzer Belastung kritische Körpertemperaturen. Ein Start unter diesen Umständen widerspricht dem Grundsatz des Tierschutzgesetzes, nach dem niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.

