27. Februar 2026 / Aktuell

Zu vergeben: Denkmalpflegepreis des Landkreises Teltow-Fläming 2026

Nicht verpassen: Vorschläge bis zum 15. März 2026 einreichen!

Veröffentlicht am 27. Februar 2026 um 11:21 Uhr von Kreisverwaltung Teltow-Fläming

Sie haben selbst ein Denkmal gerettet oder kennen jemanden, der besondere Verdienste im Denkmalschutz hat? Dann ist jetzt die Gelegenheit, dieses Engagement zu würdigen! Nur noch zwei Wochen lang besteht die Möglichkeit, Vorschläge zur Ehrung mit dem diesjährigen Denkmalpflegepreis des Landkreises Teltow-Fläming einzureichen. Verpassen Sie diese Möglichkeit nicht!

Denkmalpflegepreis des Landkreises

Mit dieser Auszeichnung würdigt der Landkreis alle zwei Jahre Personen, Vereine oder Initiativen, die sich in besonderer Weise für den Denkmalschutz engagieren.

Die Auszeichnungen erfolgen in drei Kategorien:

vorbildliche Instandsetzung nach Maßstäben der Denkmalpflege, ehrenamtliches Engagement für die Bewahrung, Vermittlung und Erforschung des baukulturellen und/oder archäologischen Erbes
und herausragende architektonische, handwerkliche oder wissenschaftliche Leistungen bei der Instandsetzung und Erforschung von Denkmalen.

Die Ausgezeichneten erhalten eine Urkunde sowie eine hochwertige Plakette. Diese wurde eigens für diese Ehrung von der Künstlerin Armgard Stenzel entworfen und kann am jeweiligen Denkmal angebracht werden. Grundlage für die Preisvergabe ist eine am 26. Februar 2018 vom Kreistag beschlossene Richtlinie.

Bewerbungsschluss: 15. März 2026

Bewerbungen sind sowohl für eigene Leistungen im Bereich des Denkmalschutzes, als auch in Form von Vorschlägen für das Engagement Dritter möglich. Nutzen Sie die verbleibende Zeit und reichen Sie Ihre Unterlagen ein.

Einsendeschluss ist der 15. März 2026. Die Unterlagen sind an die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde, zu richten. Eine Einreichung ist sowohl postalisch als auch per E-Mail an denkmalschutz@teltow-flaeming.de möglich.

Die eingereichten Unterlagen sollten kurz darlegen, weshalb die vorgeschlagene Person, der Verein oder die Initiative den Denkmalpreis verdient. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Maßnahmen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus umgesetzt wurden und dabei der Denkmalwert besonders berücksichtigt wurde oder wenn sich ein Verein in herausragender Weise für den Erhalt eines Denkmals einsetzt. Voraussetzung ist, dass die instandgesetzten oder erforschenden Objekte in der Denkmalliste des Landkreises verzeichnet sind.

Zur Unterstützung der Entscheidungsfindung sind aussagekräftige Fotos der Denkmale, Zeitungsartikel, Pläne oder vergleichbare Unterlagen hilfreich. Über die Vergabe des Preises entscheidet der Kreisausschuss nach einer Vorprüfung durch die Untere Denkmalschutzbehörde.

Preisverleihung am 11. September 2026

Die feierliche Preisverleihung findet wie gewohnt am Freitag vor dem Tag des offenen Denkmals statt – in diesem Jahr am 11. September 2026. Austragungsort ist stets ein Objekt, das in den vergangenen Jahren mit dem Denkmalpreis ausgezeichnet wurde.

 

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