8. November 2025 / Aktuell

Weiterer Fristablauf zum Schallschutzprogramm am BER

Weiterer Fristablauf zum Schallschutzprogramm am BER

Veröffentlicht am 8. November 2025 um 10:29 Uhr von Kreisverwaltung Teltow-Fläming

Nachweise und Rechnungen bis 31. Dezember 2025 einreichen

Nur noch wenige Wochen verbleiben für viele Eigentümer/-innen im Flughafenumfeld des BER, um die Schallschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden vollständig umzusetzen und nachfolgend die Rechnungen dafür bei der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) einzureichen. Darauf macht die für die Schallschutzberatung zuständige Beigeordnete des Landkreises Teltow-Fläming, Dietlind Biesterfeld, aufmerksam. „Die Nachweise und Rechnungen müssen laut Flughafengesellschaft bis zum 31. Dezember 2025 vollständig bei der FBB GmbH vorliegen. Ist diese Frist verstrichen, verfällt nach Einschätzung der FBB der Anspruch auf Leistungen aus dem Schallschutzprogramm, das seit 2006 besteht.“

Die Frist 31. Dezember 2025 gilt für alle Grundstücke, deren Eigentümer/-innen eine Kostenerstattungsvereinbarung (KEV) oder Anspruchsermittlung (ASE) im Jahr 2022 oder früher erhalten haben. Für alle anderen Grundstücke gilt das Jahr der Anspruchsermittlung plus drei Jahre als Frist. Im Einzelnen heißt das:

1.    versendete ASE bis 31.12.2023 – Fristende: 31.12.2026

2.    versendete ASE bis 31.12.2024 –  Fristende: 31.12.2027

3.    versendete ASE bis 31.12.2025 –  Fristende: 31.12.2028

4.    versendete ASE bis 31.12.2026 – Fristende: 31.12.2029

In der Schallschutzberatung der Landkreise in der Mittelstr. 11 in Schönefeld können sich Eigentümer/-innen bei Fragen zur Umsetzung der Maßnahmen beraten lassen. Hier werden auch Hinweise zur Überprüfung der ASE gegeben. Die Beraterinnen sind unter 030 634107900 erreichbar. Außerdem werden in der Schallschutzberatung in Schönefeld themenbezogene Sprechstunden angeboten. Die Termine sind auf im Internet unter www.schallschutzberatung-ber.de veröffentlicht oder können telefonisch erfragt werden.

„Wir raten dringend, fristgerecht an die Umsetzung zu gehen, um eine Gefährdung der Kostenerstattung zu vermeiden“, betont Dietlind Biesterfeld.

 

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