Da die westliche Hälfe des Gewässers im Europäischen Vogelschutzgebiet „Nuthe-Nieplitz-Niederung“ liegt, gelten Regeln für eine verträgliche Nutzung des Sees.
Auf dem See sind motorbetriebene Fahrzeuge grundsätzlich nur mit Elektromotoren bis maximal 1 kW Leistung zulässig. Surfer*innen, Wingfoiler, Stand-Up-Paddler*innen müssen die gefahrenen Routen mit Aufzeichnungsgeräten erfassen und ggf. nachweisen. Wie auch Tretbootfahrende dürfen sie den See nur im ausgewiesenen Wassersportbereich nutzen. Die weißen Tonnen markieren die Grenze für Ruderboote.
Die Regeln wurden in einer Allgemeinverfügung durch den Landkreis festgelegt, die bis Ende 2027 befristet gilt und verlängert werden kann, wenn sie eine verträgliche Nutzung des Sees durch den Wassersport gewährleistet.
Dieser Sport hat in der Gemeinde Rangsdorf eine große Bedeutung und stellt neben dem Natur- und Artenschutz auch ein öffentliches Interesse an Sport und Erholung dar. Diese beiden Interessen sollen mit der Selbstorganisation und Selbstkontrolle der Wassersportgemeinde in Verbindung mit den erlassenen Regeln in Einklang gebracht werden.
Wassersport am Rangsdorfer See
In den Sommermonaten werden neben zahlreichen Badegästen auch viele Wassersportfans am Rangsdorfer See erwartet.
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