9. Januar 2026 / Aktuell

Unwetterwarnung mit Kälte und starken Böen betrifft auch Tiere

Staatssekretär Dr. Nickisch und Verband der beamteten Tierärzte appellieren an Tierhalter

Veröffentlicht am 9. Januar 2026 um 08:40 Uhr von Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und der Verband der beamteten Tierärzte des Landes Brandenburg rufen Tierhalterinnen und Tierhalter dazu auf, Vorkehrungen für die bevorstehende Extremwetterlage zu treffen, um Tierleid zu vermeiden.

Der Deutsche Wetterdienst warnt vor starken Böen, Schnee- und Regenfällen und Kälte bis zu – 8 Grad Celsius ab heute Nacht. Tierhalterinnen und Tierhalter sollten daher entsprechende Vorkehrungen für ihre Tiere – insbesondere in Freilandhaltung – treffen.

Dr. Stephan Nickisch, Staatssekretär im Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz: „Bei Extremwetterlagen kann es zu witterungsbedingten Problemen in der Tierhaltung und zu tierschutzrelevanten Vorfällen kommen. Deshalb appelliere ich an die Tierhalterinnen und Tierhalter, Vorkehrungen zu treffen und damit ihre Tiere zu schützen."

Dr. Volker Mielke, Vorsitzender des Verbands der beamteten Tierärzte: „Die Haltung von Nutztieren im Freien ist nach dem Tierschutzgesetz so zu gestalten, dass alle Tiere die Möglichkeit haben, ausreichenden Witterungsschutz aufsuchen zu können, das heißt in dem bevorstehenden Fall vor allem Windschutz. Auch müssen die Tiere über eine verformbare, wärmeisolierende und trockene Unterlage verfügen. Außerdem sollten unbedingt Vorkehrungen zur Versorgung der Tiere mit ausreichend und nicht gefrorenem Tränkwasser und Futter getroffen werden. Nicht beheizbare oder eingefrorene Tränken stellen ein Problem dar, dennoch müssen Tierhaltende ihren Tieren täglich Tränkwasser anbieten. Die Zugänge zu Haltungseinrichtungen sind für die Versorgung freizuhalten. Sofern dies nicht möglich ist, sind die Tiere gegebenenfalls aufzustallen. Extreme Notsituationen berechtigen auch die vorübergehende, zu Gefahrenabwehr notwendige Unterschreitung der gesetzlich vorgegebenen Platzverhältnisse in Haltungseinrichtungen.“

Neben den Nutztierhaltern sind auch andere Tierhalter dazu aufgerufen, entsprechend für Ihre Tiere vorzusorgen.

„Auch alle Heim- und Kleintierhalter, die ihre Tiere draußen halten, sollten Vorsorge treffen“, so Dr. Volker Mielke. „Für Hunde beispielsweise, die im Zwinger oder in Räumen ohne Heizung gehalten werden, sind Schutzhütten mit wärmeisolierender Unterlage zwingend notwendig. Katzenhalter sollten ihre Freigänger nach Möglichkeit im Haus behalten und Kaninchenhalter sollten ihre offenen Buchten mit Windschutz versehen und ordentlich dicker Einstreu versehen."

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