23. Februar 2026 / Aktuell

Trichinen bei Wildschwein aus dem Landkreis Teltow-Fläming nachgewiesen

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt weist auf Risiko und Maßnahmen zur Prophylaxe hin

Veröffentlicht am 23. Februar 2026 um 09:04 Uhr von Kreisverwaltung Teltow-Fläming

Trichinen wurden in den Muskeln eines Wildschweins aus dem Landkreis Teltow-Fläming nachgewiesen. Dabei handelt es sich um Parasiten, die für den Menschen nicht ungefährlich sind.

Das betroffene Wildschwein wurde in einem Jagdgebiet nahe Rangsdorf im Nordosten des Landkreises Teltow-Fläming, an der Grenze zum Landkreis Dahme-Spreewald, erlegt. Bei der für Schwarzwild vorgeschriebenen Untersuchung wurden am 16.02.2026 in der abgegebenen Muskulaturprobe Trichinellenlarven festgestellt. Auch eine Nachuntersuchung des betroffenen Tierkörpers durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming bestätigte den Befund. Dies wurde am 18.02.2026 durch das Referenzlabor für Trichinella am Bundesinstitut für Risikobewertung bestätigt.

In Brandenburg wurden 2024 sechs und 2025 acht Trichinennachweise bei Wildschweinen festgestellt. Bundesweit gab es 2025 insgesamt 19 Fälle, davon allein zehn in Mecklenburg-Vorpommern und einen in Bayern. Bei Hausschweinen wurden 2025 in Deutschland keine Trichinennachweise erhoben.

Die Trichinenuntersuchung ist bei allen Wild- und Hausschweinen sowie bei anderen empfänglichen Tierarten wie Pferd, Dachs, Waschbär und Fuchs vorgeschrieben. Der aktuelle Befund zeigt erneut, wie wichtig es ist, Tierkörper vor der Weiterverarbeitung oder Zubereitung des Fleisches untersuchen zu lassen. Mit bloßem Auge lässt sich ein Befall nicht erkennen. Die Symptome einer Infektion beim Menschen können jedoch erheblich sein. Das Risiko einer Erkrankung lässt sich durch sorgfältige Kontrolle und Vorsichtsmaßnahmen deutlich reduzieren.

Trichinen

Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die verkapselt in der Muskulatur von Säugetieren, Vögeln und Reptilien auftreten. Sie kommen weltweit vorrangig bei Fleisch- und Allesfressern, aber auch beim Menschen vor. Eine Infektion mit Trichinen führt beim Menschen zur sogenannten Trichinellose.

Übertragung auf den Menschen

Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch den Verzehr von rohem oder ungenügend erhitztem Fleisch infizierter Tiere sowie daraus hergestellter Produkte. Hierzu zählen unter anderem Hackfleisch, Schinken und Rohwürste wie beispielsweise Salami und Knacker. Nach der Aufnahme von infizierten Lebensmitteln werden die Trichinenlarven im Magen freigesetzt und in den Dünndarm transportiert. Dort entwickeln und vermehren sie sich weiter, bevor sie über die Lymph- und Blutgefäße in die Muskulatur gelangen.

In der Muskulatur kapseln sich die Trichinenlarven ein und können dort bis zu 30 Jahre lang überleben und infektiös bleiben.

Erkrankung

Die Trichinellose ist eine mild bis tödlich verlaufende Erkrankung mit einer Vielzahl von möglichen Symptomen. Zu Beginn kann sie sich mit Mattigkeit, Schlaflosigkeit, hohem Fieber, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall und starkem Durstgefühl äußern. Im weiteren Krankheitsverlauf kann es unter anderem zu Muskelverhärtung, Muskelschmerzen, Heiserkeit, Atem- und Schluckbeschwerden sowie Schwellungen im Gesicht, Kopfschmerzen und Sehstörungen kommen.

Der Schweregrad der Erkrankung hängt hierbei maßgeblich von der Anzahl der aufgenommenen Larven und vom Immunsystem ab. Zur Behandlung der Trichinellose stehen verschiedene Medikamente zur Verfügung. Der Behandlungserfolg ist jedoch maßgeblich vom Zeitpunkt der Therapie abhängig. Je früher mit einer Behandlung begonnen wird, desto besser sind die Therapieerfolge.

Prophylaxemaßnahmen

In Deutschland ist die Untersuchung auf Trichinen bei allen empfänglichen Tierarten verpflichtend. Die Entnahme der Muskelprobe erfolgt bei Hausschweinen durch den zuständigen Fleischbeschautierarzt. Bei Wildschweinen kann die Probenahme durch den Jäger selbst erfolgen, sofern dieser nach erfolgter Schulung und Antragstellung hierfür vom zuständigen Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt beauftragt worden ist.

Die Untersuchung der Muskelproben erfolgt anschließend bei dem für den Erlegeort oder den Wohnort zuständigen Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt. Zu beachten ist, dass eine Verarbeitung oder die Abgabe des Tierkörpers erst nach Abschluss der Trichinenuntersuchung erfolgen darf, andernfalls handelt es sich um einen Straftatbestand.

Weitere Hinweise zum Stichwort „Trichinenuntersuchung“ finden Sie auf unserer Internetseite www.teltow-flaeming.de/was-erledige-ich-wo.

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