24. Februar 2026 / Aktuell

Stärkung des Opferschutzes

Psychosoziale Prozessbegleitung und kindgerechte Vernehmungsräume als zentrale Bausteine moderner Justiz

Veröffentlicht am 24. Februar 2026 um 15:26 Uhr von Ministerium der Justiz und für Digitalisierung

Bundesjustizministerin, Dr. Stefanie Hubig und Brandenburgs Justizminister, Dr. Benjamin Grimm, informierten sich über die Gestaltung und technische Ausstattung des neuen kindgerechten Vernehmungszimmers am Amtsgericht Potsdam sowie über die Bedeutung der psychosozialen Prozessbegleitung. Eine kurze Simulation veranschaulichte die praktische Anwendung des Vernehmungszimmers.

Das kindgerechte Vernehmungszimmer ermöglicht bereits im Ermittlungsverfahren eine richterliche Vernehmung. Dabei muss der Richter die technische Ausstattung nicht aufwendig bedienen. Eine frühzeitige, qualitativ hochwertige Vernehmung, bei der der Beschuldigte sein Fragerecht ausüben kann, macht eine erneute belastende Vernehmung im späteren gerichtlichen Verfahren häufig entbehrlich.

Auch bei Zeugen, denen eine Vernehmung im direkten Angesicht des Angeklagten psychisch oder physisch nicht zumutbar ist, kann durch eine Videovernehmung - die dann live in die Hauptverhandlung übertragen wird - ein persönlicher Auftritt im Gerichtssaal vermieden werden.

Die psychosoziale Prozessbegleitung ist ein Beistand, der Opfer schwerer Straftaten während des gesamten gerichtlichen Verfahrens mit Rat und Tat unterstützt. Sie erklärt die Abläufe, gibt Orientierung und steht den Betroffenen durchgehend helfend zur Seite.

Die psychosoziale Prozessbegleitung ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines opferorientierten, fairen und rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Sie unterstützt besonders schutzbedürftige Betroffene vor, während und nach dem Strafverfahren, vermittelt Orientierung, stabilisiert emotional und hilft, Belastungen zu reduzieren sowie Retraumatisierungen zu vermeiden. Damit leistet sie einen entscheidenden Beitrag dazu, dass Opfer ihre Rechte wahrnehmen, aussagefähig bleiben und das Verfahren selbstbestimmt bewältigen können.

Justizminister Dr. Benjamin Grimm erklärt: "Die psychosoziale Prozessbegleitung ist unverzichtbar, um Opfer durch das oft hochbelastende Strafverfahren zu begleiten. Sie ist ein zentraler Baustein eines opferorientierten, fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens. Mit dem am Amtsgericht Potsdam erfolgreich erprobten innovativen Konzept zur medientechnischen Ausstattung von Vernehmungsräumen nach § 58a StPO setzen wir zudem wichtige Impulse für eine kindgerechte und zukunftsorientierte Justiz. Die Ausweitung auf weitere Amtsgerichte ist vorgesehen."

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig: "Kinder brauchen vor Gericht unseren besonderen Schutz - vor allem wenn sie selbst Gewalt erlebt haben. Ein Gerichtsverfahren ist meist sehr belastend. Besonders schwer ist oft die Konfrontation mit dem Täter. Das kann alte Ängste und Verletzungen neu auslösen. Kindgerechte Vernehmungszimmer sind ein wichtiger Schritt, um Gerichtsverfahren und die Vernehmung kinderfreundlicher zu gestalten. Eine kindgerechte Vernehmung und professionelle psychosoziale Prozessbegleitung kann einen entscheidenden Unterschied machen. Beides trägt ganz konkret dazu bei, Ängste abzubauen und den Kindern während des Verfahrens Halt zu geben. Mir ist es deshalb ein wichtiges Anliegen, die psychosoziale Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche vor Gericht zu verbessern. Dazu habe ich einen Gesetzentwurf vorgelegt. Zukünftig sollen Kinder und Jugendliche immer automatisch eine Begleiterin oder einen Begleiter zur Seite gestellt bekommen, wenn sie Opfer einer schweren Straftat geworden sind - ganz ohne Antrag. Psychosoziale Prozessbegleitung unterstützt die Betroffenen im Strafverfahren - emotional, informativ praktisch und professionell - ohne rechtliche Beratung zu erteilen. Denn wir wissen bereits aus Erfahrung: Wenn sich Kinder sicher fühlen, können sie auch besser und zuverlässiger aussagen.
Es ist ein starkes Zeichen, dass wir auf Landes- und Bundesebene an einem Strang ziehen: Um Gerichtsverfahren kindgerechter zu gestalten und Betroffene von Straftaten bestmöglich zu unterstützen."

Besondere Bedeutung kommt der psychosozialen Prozessbegleitung bei der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen zu. Hier ergänzt die kindgerechte Gestaltung von Vernehmungsräumen die psychosoziale Begleitung. Das am Amtsgericht Potsdam erfolgreich erprobte medientechnische Konzept ermöglicht Vernehmungen nach § 58a StPO in einer geschützten, ruhigen und altersgerechten Umgebung. Dadurch werden Stress, Angst und Überforderung deutlich reduziert, Mehrfachvernehmungen idealerweise vermieden und eine schonende Beweisaufnahme gewährleistet.

Die positiven Erfahrungen aus der Pilotphase bestätigen den hohen Mehrwert dieser kombinierten Ansätze für den Opferschutz und die Verfahrensqualität. Die geplante Ausweitung der technischen Ausstattung auf weitere Amtsgerichte in Brandenburg stellt daher einen wichtigen Schritt hin zu einer flächendeckend kindgerechten Justizinfrastruktur dar.

Durch die zusätzlich vorgenommene Konzentration der Vernehmungen bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens bei den Amtsgerichten am Sitz der Landgerichte können die zuständigen Ver-nehmenden umfassende praktische Erfahrungen bei den audiovisuellen Vernehmungen erlangen und damit die Qualität der Vernehmungen steigern.
Psychosoziale Prozessbegleitung und kindgerechte Vernehmungsräume stehen gemeinsam für einen sensiblen, modernen und verantwortungsvollen Rechtsstaat. Sie stärken das Vertrauen der Betroffenen in die Justiz und setzen ein klares Zeichen für einen wirksamen, nachhaltigen Opferschutz.

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