Die Gemeindevertretung hatte am 18. November 2025 einstimmig beschlossen, dass der Bürgermeister eine Nutzungsvereinbarung mit der Schwimmschule WellenReiter erarbeiten soll. In zahlreichen Gesprächen mit deren Geschäftsführer, Grundschul- und Hortleitungen, Schulamt und Gemeindebediensteten tauchten jedoch immer neue Probleme und Hürden auf – von der Umsetzung des Rahmenlehrplans mit den räumlichen Gegebenheiten bis hin zum Lehr- und Aufsichtspersonal. Selbst der vermeintlich unkomplizierte Bustransport der Kinder inner-halb von Rangsdorf im Vergleich zur aktuellen Fahrt bis nach Ludwigsfelde wurde diskutiert.
Die Beteiligten suchten nach pragmatischen Lösungen. Die Gemeinde wäre auch bereit, zusätzliche Personalkosten zu übernehmen, damit der Schwimmunterricht künftig in Rangsdorf stattfinden kann, bekräftigte auch die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 16. Dezember 2025.
In der vergleichbaren Schwimmschule in Mittenwalde findet der Schwimmunterricht seit Jahren statt. Die dafür notwendige Lehrkraft wurde beim Schulamt Cottbus angestellt und wäre bereit, auch in Rangsdorf den Schwimmunterricht bis zum Sommer durchzuführen. Für Rangsdorf ist jedoch das Schulamt in Brandenburg an der Havel zuständig und dieses lehnt eine Stunden-erhöhung der Lehrkraft ab; ein separater Vertrag sei grundsätzlich nicht möglich.
In einem Schreiben des Schulamts vom 15. Januar 2026 wird der Gemeinde Rangsdorf auch mitgeteilt, dass die Planungen für das zweite Halbjahr bereits abgeschlossen seien. Das Schulschwimmen könne demnach frühestens zum Schuljahr 2026/27 geplant werden. Zuvor jedoch müssen „alle Voraussetzungen verbindlich geklärt werden“.
Hierbei herrscht Uneinigkeit, ob Beckentiefe und -größe angemessen sind. Eine Gefährdungs-beurteilung für die Schwimmschule soll nun ermitteln, „ob grundsätzlich die Voraussetzungen zur Durchführung des Schulschwimmens gegeben sind.“ Eine baugleiche Einrichtung in Mittenwalde hält das Schulamt in Cottbus für geeignet, das Schulamt Brandenburg jedoch für Rangsdorf nicht? Eine Lehrkraft, die im Schulamt Cottbus geeignet ist, soll im Schulamtsbereich Brandenburg nicht die nötigen Qualifikationen mitbringen? Eigentlich gelten doch im gesamten Land Brandenburg einheitliche Vorschriften?!
Sollte die Gefährdungsbeurteilung positiv ausfallen, müssen noch der konkrete Ablauf des Schulschwimmens, Personaleinsatz und Transport geklärt werden. Das Thema wird die Gemeinde also noch länger beschäftigen.

