9. Januar 2026 / Aktuell

Rufbus R 779 wird fortgeführt

Kreistagsbeschluss zur Evaluierung des Rufbussystems wird umgesetzt

von Landkreis Teltow-Fläming

Die Rufbuslinie R 779 wird vom 1. August bis 31. Dezember 2026 fortgeführt. Der finanzielle Leistungsbetrag der Stadt Ludwigsfelde wird für diese Zeit von 50 v. H. auf 75 v. H. festgelegt. Beide Entscheidungen sind das Ergebnis der Verhandlungen von Landkreis Teltow-Fläming und Stadt Ludwigsfelde.  

„Wir sind sehr froh über die Einigung“, so Landrätin Kornelia Wehlan und Bürgermeister Andreas Igel, „denn weder Landkreis noch Stadt stellen die Rufbusline in Frage.“ Bürgermeister Andreas Igel: „Uneinigkeit bestand und besteht immer noch zum spezifischen Umgang mit einzelnen Ortsteilen, die in einer mit dem ÖPNV gut versorgten Gemeinde als Ortsteile aber schlecht versorgt sind.“ Das bestätigt die Landrätin, denn: „die Bezugsgröße ist wie bei Förderungen durch Bund und Land die Kommune und nicht die Bedarfslage eines Ortsteils. Ludwigsfelde ist im Verhältnis zu den unterversorgten Kommunen im Landkreis über den öffentlichen Linienverkehr sehr gut versorgt und kann mit den PlusBus- und Expressbus-Linien den höchsten Standard nutzen.“  Beide sind sich aber einig, „dass jetzt die Möglichkeit besteht  – ohne Zeitdruck – den Beschluss des Kreistages zur Evaluierung des Rufbussystem umzusetzen und zu prüfen, ob das Rufbussystem zukünftig über die VTF und vor allem kostengünstiger abgeleistet werden kann.“

Ziel ist es, Möglichkeiten für eine wirtschaftlichere Betreibung des Rufbussystems aufzuzeigen. Dies ist besonders in Anbetracht der hohen Vorhaltekosten für Fahrzeug und Personal und Disparitäten zwischen den Kommunen erforderlich. Die Ergebnisse der Evaluation sollen dem Kreistag noch vor der Sommerpause vorgestellt werden. Im Zusammenhang damit ist dann auch die Entscheidung zur Finanzierung der Rufbuslinie R779 vorzunehmen.

Das bedarfsorientierte Mobilitätsangebot Rufbus ist ein wichtiger Baustein der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum, das für den strukturschwachen ländlichen Süden des Landkreises eingeführt worden ist. Hier sind die Kommunen „schwach“ an den öffentlichen Linienverkehren beteiligt. Deshalb ist im Nahverkehrsplan des Landkreises geregelt, dass der Rufbus für diese Kommunen zur Grundversorgung zählt und keine Kostenbeteiligung durch die Kommunen erfolgt. Bei den „mittelschwach“ mit öffentlichem Linienverkehr versorgten Kommunen wie Trebbin, Zossen und Am Mellensee beteiligen sich die Kommunen hälftig an den Kosten. In Ludwigsfelde war der Rufbus als Modell- bzw. Versuchsprojekt für die Stadt und eigene Ortsteile für die Dauer von zwei Jahren gestartet worden. Hier sollten insbesondere mögliche Angebotsbedarfe ermittelt werden.

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