Hier ist die Liste der uns bekannten Osterfeuer. Bitte beachtet die Hinweise des Ministeriums weiter unten.
Am Mellensee
2. April: Mellensee, Freiwillige Feuerwehr, 19 bis 24 Uhr, Veranstalter: Förderverein der Feuerwehr Mellensee e.V.
Baruth/Mark
04. April: Baruth/Mark, Sportplatz Luckenwalder Straße, ab 18 Uhr, Veranstalter: SV Fichte Baruth
04. April: Petkus, Sportplatz an der B 115, ab 18 Uhr, Veranstalter: Petkus Sportverein 1924
Blankenfelde-Mahlow
02. April: Mahlow, Gelände der Freiwilligen Feuerwehr, Beethovenstraße 1, mit Livemusik, ab 17 Uhr
04. April: Blankenfelde, auf dem Dorfanger, mit Fackelzug und Livemusik, ab 17.30 Uhr
Großbeeren
02. April: Kleinbeeren, Feuerstelle hinter dem Feuerwehrgebäude, 16 bis 23 Uhr
04. April: Heinersdorf, Freifläche hinter dem Friedhof, 18 bis 22 Uhr
04. April: Großbeeren, Gutshof, 17 bis 23 Uhr
04. April: Diedersdorf, Feuerstelle hinter dem Feuerwehrgebäude, 16 bis 23 Uhr
Ludwigsfelde
02. April: Ahrensdorf, Hof an der Alten Feuerwache, 18 bis 0 Uhr
02. April: Groß Schulzendorf, Festplatz An der Eiche, Dorfaue, 17 bis 23.30 Uhr
02. April: Kerzendorf, Kerzendorfer Dorfplatz, 16 bis 0 Uhr
02. April: Genshagen, Freizeitstätte An der Nußallee, 17 bis 22 Uhr
02. April: Wietstock, Feuerstelle am Feuerwehrhaus, 18 bis 0 Uhr
04. April: Löwenbruch, Feuerstelle Festplatz, Alt Löwenbruch 54, 18 bis 22 Uhr
04. April: Mietgendorf, Festwiese am Dorfgemeinschaftshaus, 19 bis 1 Uhr
05. April: Siethen, Sportplatz, Ebereschenallee 14, 17 bis 1 Uhr
Rangsdorf
04. April: Groß Machnow, auf dem Reitplatz an der Pramsdorfer Straße, ab 18 Uhr, Musik von DJ Jogi, Veranstalter Pferdesportverein Rangsdorf
Zossen
02. April: Schöneiche, Planweg, ab 18 Uhr
02. April: Schünow, Am Feuerwehrgerätehaus, Weg nach Mellensee 5, ab 19 Uhr
02. April: Neuhof, Festwiese hinter der Feuerwehr, 18 bis 24 Uhr
02. April: Glienick, am Sportplatz, 19 bis 0 Uhr
04. April: Kallinchen, Feuerwehr, ab 18 Uhr, Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr und Heimatverein Kallinchen
04. April: Lindenbrück, Wiese zwischen Funkenmühle und Lindenbrück, 18 bis 24 Uhr
04. April: Dabendorf, Festwiese hinter dem Dorfanger, ab 17 Uhr
Hinweis des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz:
Über die Osterfeiertage organisieren zahlreiche Brandenburgerinnen und Brandenburger, Vereine und Kommunen Osterfeuer unter freiem Himmel. Das Umweltministerium bittet darum, dabei Rücksicht auf Mitmenschen, Tiere und Umwelt zu nehmen und vorsichtig zu sein. Denn Holzfeuer können die Luft verunreinigen, Nachbarinnen und Nachbarn belästigen, Tiere gefährden und nicht zuletzt Schäden durch Brände verursachen.
Für größere Feuer ist eine Ausnahmegenehmigung bei der örtlichen Ordnungsbehörde notwendig. In jedem Fall ist darauf zu achten, ausschließlich trockenes und unbehandeltes Naturholz zu verbrennen.
Gartenabfälle wie Reisig, Strauchschnitt und frisches beziehungsweise nasses Holz gehören hingegen in die Biotonne, auf den Kompost oder den Wertstoffhof.
Rauchbelästigung, die vor allem durch feuchte Brennstoffe verursacht wird, sollte vermieden werden. Außerdem sollte auf genügend Abstand zu Wohnbebauung und insbesondere zu Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen geachtet werden.
Gar nicht ins offene Feuer gehören gestrichenes, lackiertes oder mit Schutzmitteln behandeltes Holz sowie Teer, Dachpappe, Sperrholz, Span- und Faserplatten, durch die – neben der starken Rauchentwicklung – Schadstoffe freigesetzt werden. Doch Achtung: Auch optisch unbehandelt wirkende Logistikhölzer wie Euro-Paletten oder Einwegpaletten, Leisten und Latten sind kein unbehandeltes Naturholz. Sie können begast oder mit Mitteln gegen Schädlingsbefall behandelt sein und gehören deshalb ebenfalls nicht in ein Holzfeuer.
Rücksicht sollte auch auf Igel, Jungvögel, Lurche und Kriechtiere genommen werden, die sich gerne in Häufungen brennbaren Materials aufhalten. Daher sollten Brennstoffhaufen erst unmittelbar vor dem Anzünden aufgeschichtet werden und vor dem Anzünden erneut gesichtet werden, um Verletzungen der Tiere zu vermeiden.
Wichtig ist bei allen Holzfeuern unter freiem Himmel die Beachtung des Brandschutzes und die entsprechenden Vorkehrungen. Ein Schutzstreifen aus Sand oder Steinen um die Feuerstelle sowie ein bereitzuhaltendes Löschmittel sorgen für Sicherheit. Ausreichend Distanz zu brandgefährdeten Bauten muss ebenfalls gewährleistet sein. Dazu zählen unter anderem Gebäude mit Reetdächern. Aber auch der Abstand zu trockenen Feldern, Ödland und Schilfgürteln ist zu beachten. Feuer im Wald oder in unmittelbarer Nähe zum Wald ist nicht gestattet.
Besondere Einschränkungen für das Holzfeuer im Freien gelten außerdem in Gebieten mit zu hohen Luftschadstoffwerten oder besonderen Regelungen in den regionalen Luftreinhalteplänen sowie bei bestimmten Waldbrandgefahrenstufen.
Die Waldbrandgefahrenstufen der jeweiligen Region sind unter diesem Link einsehbar: https://www.wir-in-tf.de/waldbrand-gefahrenstufen
Auskunft zu den Regelungen in den Luftreinhalteplänen gibt es unter:
https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/umwelt/immissionsschutz/luft/luftreinhalteplanung/
Verstöße gegen die geltenden Rechtsvorschriften zum Abbrennen eines Holzfeuers im Freien können mit bis zu 20.000 Euro geahndet werden.












