1. Juli 2026 / Aktuell

Neu ab heute: E-Zigaretten zum Händler zurückbringen

Uneingeschränkte Rücknahmepflicht von Einweg-E-Zigaretten in Kraft getreten

Veröffentlicht am 1. Juli 2026 um 08:58 Uhr von Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

Ab 1. Juli sind auch Kioske, Tankstellen und andere kleinere Verkaufsstellen von E-Zigaretten verpflichtet, alte Geräte zurückzunehmen

Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird es einfacher, leere Einweg-E-Zigaretten sicher zu entsorgen. Ab dem 1. Juli 2026 gilt in Deutschland eine uneingeschränkte Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten. Das bedeutet: Verbraucherinnen und Verbraucher können leere Einweg-E-Zigaretten überall dort zurückgeben, wo es sie zu kaufen gibt. Für kleine Verkaufsstellen gibt es keine Ausnahmen mehr. Die Rücknahmepflicht gilt für alle Unternehmen, die E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer verkaufen. Dazu zählen zum Beispiel Vape Shops, Kioske und Tankstellen. Man kann alte E-Zigaretten auch an Orten zurückgeben, wo sie nicht gekauft wurden – und muss dort auch nichts kaufen.

Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Hanka Mittelstädt: „Einweg-E-Zigaretten sind nicht nur ein erhebliches Umweltproblem, sondern auch ein konkretes Sicherheitsrisiko. Sie enthalten wertvolle Rohstoffe wie Lithium, die bei unsachgemäßer Entsorgung verloren gehen. Gelangen sie in den Restmüll, kann es in Entsorgungsanlagen zu gefährlichen Bränden kommen, bei denen giftige Gase freigesetzt werden. Die wiederkehrenden Brände belasten die Entsorgungswirtschaft seit Jahren erheblich und gefährden Beschäftigte. Werden sie achtlos in der Umwelt entsorgt, gelangen Schadstoffe in Böden und Gewässer. Die uneingeschränkte Rücknahmepflicht macht es für Verbraucherinnen und Verbraucher leichter, die Geräte fachgerecht zu entsorgen. Diese Regelung ist aber nur ein Zwischenschritt. Wir setzen uns weiter für ein schnelles Verbot dieser Wegwerfprodukte ein.“

Einweg-E-Zigaretten gehören zu den Elektro- und Elektronikgeräten. Sie weisen eine besonders schlechte Umweltbilanz auf. Weder Batterie noch Flüssigkeit lassen sich austauschen. Dadurch werden sie zu kurzlebigen Wegwerfprodukten, die aus umweltpolitischer Sicht eine erhebliche Ressourcenverschwendung darstellen. Zudem zeigt die Praxis, dass Einweg-E-Zigaretten als Elektrogeräte häufig nicht fachgerecht entsorgt werden.

Vor diesem Hintergrund setzt sich Brandenburgs Umweltministerin Hanka Mittelstädt für ein schnelles Verbot von Einweg-E-Zigaretten ein. Bei der Umweltministerkonferenz am 8. Mai haben Brandenburg und Nordrhein-Westfalen gemeinsam den Antrag „Angekündigtes Verbot von Einweg-E-Zigaretten zeitnah umsetzen“ eingebracht. Auch bei der Verbraucherschutzministerkonferenz am 19. Juni in Potsdam waren elektronische Einweg-Zigaretten ein Thema; die Länder begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung ein generelles Verbot von Einweg-E-Zigaretten angekündigt hat, und bitten um eine zügige Umsetzung eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens.

Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach für ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten ausgesprochen. Die Bundesregierung hat sich in einer Protokollerklärung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes bereit erklärt, ein entsprechendes Verbot auf den Weg zu bringen. Bislang ist jedoch unklar, in welchem Gesetz diese Regelung verankert wird und wann ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden soll.

Hintergrund

Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte einer gesonderten Entsorgung zuzuführen. Mit den Abgabemöglichkeiten bei Wertstoffhöfen sowie Elektrofachmärkten oder größeren Lebensmittelgeschäften bestanden bereits verbraucherfreundliche Möglichkeiten für eine ordnungsgemäße Entsorgung von Altgeräten. Altgeräte, welche ordnungsgemäß von den Verbraucherinnen und Verbrauchern entsorgt werden, können so dem Recycling zugeführt werden. Hierbei können wertvolle Ressourcen zurückgewonnen und zur Herstellung neuer Produkte verwendet werden. Problematisch für den Ressourcenschutz sind jedoch solche Elektro- und Elektronikgeräte, die sich lediglich für eine kurze Zeit nutzen lassen. Dies ist zum Beispiel bei Einweg-E-Zigaretten der Fall.

Bei Verstößen gegen die Rücknahmepflicht müssen Verkaufsstellen mit Anordnungen sowie Zwangsgeldern bei wiederholtem Verstoß rechnen. Zuständig für den Vollzug des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ist im Land Brandenburg das Landesamt für Umwelt.

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