26. August 2026 / Aktuell

Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche

Antragstellung zur Entschädigung für erhöhten Mobilitätsaufwand

Veröffentlicht am 26. August 2026 um 15:28 Uhr von Landkreis Teltow-Fläming

Seit Juni 2021 ist es ehrenamtlich aktiven Personen möglich, den Mobilitätzuschuss des Landkreises Teltow-Fläming zu beantragen. Der Zuschuss umfasst eine Pauschale von 100 Euro pro Kalenderjahr und dient als Anerkennung und Ausgleich für entstandene Fahrkosten. Insgesamt stehen für das Jahr 2026 ein Budget in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung, somit können 300 ehrenamtlich Tätige diese Pauschale erhalten.

Bedingungen zum Erhalt der Pauschale

Die antragstellende Person ist im Landkreis Teltow-Fläming ehrenamtlich engagiert.
Im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements besteht ein erhöhter Mobilitätsaufwand (durchschnittlich 20 km pro Woche).
Die antragstellende Person erhält keine anderweitige Aufwandsentschädigung für das im Antrag angegebene ehrenamtliche Engagement.
 

Informationen zur Antragstellung

Der Antrag ist schriftlich beim Büro für Chancengleichheit des Landkreises Teltow-Fläming einzureichen. Das Antragsformular sowie die Richtlinie zur Ausreichung des Mobilitätszuschusses finden Sie im Internetauftritt des Landkreises Teltow-Fläming www.teltow-flaeming.de in der Dienstleistungsdatenbank („Was erledige ich wo?“) unter dem Stichpunkt „Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche“. Dort kann man ebenfalls die Bedingungen zum Erhalt des Mobilitätszuschusses nachlesen.

 

Notwendige Angaben

Die Angaben müssen auf dem Antrag von einer gemeinwohlorientierten Organisation (z. B. Verein, Verband, Initiative Stiftung usw.) einer Einrichtung (z. B. Freiwilligenagentur, Schule, Pflegeheim usw.) oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (z. B. Stadt, Gemeinde) bestätigt werden. Sollte eine Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg vorliegen, wird keine zusätzliche Bestätigung benötigt. Als Nachweis ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite der Ehrenamtskarte einzureichen.

Anträge werden nach dem Zeitpunkt des Einganges bearbeitet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt eines Zuschusses.

Weitere Hinweise

Mit weiteren Fragen rund um das Thema Ehrenamt kann man sich an das Büro für Chancengleichheit des Landkreises Teltow-Fläming wenden.

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