Gesundheitsministerin Britta Müller begrüßt die Einigung zwischen der Brandenburger Arbeitsgemeinschaft Fahrdienste (BAGF) und der AOK Nordost, die sich gestern Abend (22. Januar) auf eine Vergütungssteigerung für Krankenfahrten im Jahr 2026 verständigt haben. Damit wurde der Streit beigelegt. Nachdem erste Hinweise auf konkrete Versorgungsengpässe bei AOK-Versicherten bekannt wurden, griff Ministerin Müller in den Konflikt ein und forderte im Rahmen der Rechtsaufsicht die Krankenkasse schriftlich auf, darzulegen, wie der gesetzliche Sicherstellungsauftrag für medizinisch notwendige Krankenfahrten aktuell erfüllt wird.
Gesundheitsministerin Britta Müller erklärte heute in Potsdam: „Für die Versicherten ist die Einigung eine sehr gute Nachricht – die Versorgung ist gesichert! Der Streit um die Finanzierung der Krankenfahrten hat in der Bevölkerung zu Verunsicherung geführt. Auch wenn Vergütungsverhandlungen angesichts knapper Kassen für alle Beteiligten immer schwieriger werden, dürfen sie nicht dazu führen, dass Versicherte notwendige Behandlungen nicht wahrnehmen können. Wer gesetzlich versichert ist, muss sich darauf verlassen können, dass die Versorgung funktioniert. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten hat Vorrang! Das habe ich mit der rechtsaufsichtlichen Prüfverfügung, die ich am Dienstag veranlasst habe, deutlich gemacht. Ich bin zudem zuversichtlich, dass auch die derzeit noch laufenden Verhandlungen zwischen dem Verband der Ersatzkassen und der Brandenburger Arbeitsgemeinschaft Fahrdienste zeitnah zu einem guten Ergebnis führen werden.“
Im Rahmen der Prüfverfügung mit Datum vom 21. Januar 2026 fordert das Ministerium für Gesundheit und Soziales von der AOK Nordost eine Darstellung, wie der gesetzliche Sicherstellungsauftrag bei medizinisch notwendigen Krankenfahrten aktuell erfüllt wird und mit welchen konkreten Maßnahmen gewährleistet wird, dass Krankenfahrten zuverlässig organisiert werden. Dabei geht es insbesondere darum, dass Versicherte nicht gezwungen sind, in Vorleistung zu treten oder Behandlungen abzusagen. Das Gesundheitsministerium hat die Rechtsaufsicht über die AOK Nordost.

