24. Februar 2026 / Aktuell

Kastration freilebender Katzen

Run auf Förderrichtlinie – Anträge weiter möglich

Veröffentlicht am 24. Februar 2026 um 15:20 Uhr von Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Die Kastration freilebender Katzen wird auch in diesem Jahr in Brandenburg durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz gefördert. Das regelt die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Tierschutzes durch Tierschutzvereine, die jetzt überarbeitet wurde und bis zum 31. Dezember 2027 gültig ist. Mit der neuen Richtlinie wurde auch die Investitionsbank des Landes Brandenburg zur neuen Bewilligungsbehörde benannt.

Gefördert werden die Ausgaben im Rahmen einer tierärztlichen Kastration mit 150 Euro pro weiblicher Katze und 70 Euro pro männlicher Katze. Die Förderung beantragen können Tierschutzorganisationen mit Sitz im Land Brandenburg, die als gemeinnützig anerkannt sind und sich nicht in staatlicher Trägerschaft befinden. Im Jahr 2026 standen zunächst 100.000 Euro für die Förderrichtlinie zur Verfügung. Wegen der außerordentlich guten Inanspruchnahme wurde diese Richtlinie jetzt noch einmal um 85 000 Euro auf nunmehr 185 000 Euro aufgestockt.

Vorzeitiger Vorhabenbeginn jetzt möglich

Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Neu ist in diesem Jahr die Möglichkeit, im Antragsformular einen vorzeitigen Vorhabenbeginn zu beantragen, dieser muss durch die Bewilligungsbehörde bestätigt werden. Die Durchführung des vorzeitigen Vorhabenbeginns erfolgt auf eigenes Risiko. Es kann nicht garantiert werden, dass die Förderung anschließend gewährt werden kann, da eine Zuwendung nur in Abhängigkeit der durchzuführenden Kontrollen und im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel gewährt werden kann.

Alle wichtigen Informationen zur Förderung sowie die benötigten Dokumente zur Antragsstellung sind auf der Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg veröffentlicht: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/katzenkastrationsrichtlinie-2026/

Hintergrund

Freilebende Katzen können ein großes Tierschutzproblem darstellen, aus diesem Grund unterstützt das Verbraucherschutzministerium bereits seit 1992 Tierschutzvereine im Land Brandenburg bei der Kastration freilebender Katzen, um durch eine Reduktion der Populationsgröße die bei diesen Katzen auftretenden Schmerzen, Leiden oder gesundheitlichen Schäden zu vermindern.

 

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