9. April 2026 / Aktuell

Hundezählung in Luckenwalde

Bis zu 5.000€ Strafe für nicht angemeldete Hunde

Veröffentlicht am 9. April 2026 um 14:05 Uhr von Stadt Luckenwalde

Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter ist nach der Hundesteuersatzung der Stadt Luckenwalde verpflichtet, ihren/seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung anzumelden.

Da in der Vergangenheit nicht alle Hunde fristgerecht angemeldet wurden, führt die Stadt Luckenwalde in der Zeit vom 1. bis 30. Juni 2026 eine Hundebestandsaufnahme durch. Mitarbeiter der Stadt Luckenwalde werden in diesem Zeitraum verstärkt Kontrollen im Stadtgebiet und in den Ortsteilen Kolzenburg und Frankenfelde durchführen. Auch wenn Ihr Hund bereits ordnungsgemäß angemeldet ist, bitten wir um Verständnis für diese Maßnahme.

Haben Sie Ihren Hund noch nicht angemeldet, nutzen Sie die Gelegenheit und melden Sie ihn vor Beginn der Zählung im Rathaus (Abteilung Steuern) oder online an unter https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/luckenwalde/OZG/HundAnmeldungAbmeldung/index.

Nicht angemeldete Hunde sind kein Kavaliersdelikt, sondern stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Melden Sie Ihren Hund bitte bis zum 31.05.2026 bei uns an, so ersparen Sie sich eine Geldbuße.

Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Steuern, telefonisch unter 03371 672-321 oder per E-Mail steuern@luckenwalde.de.

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