25. November 2025 / Aktuell

Gegenseitige Rücksichtnahme beim Parken

Gegenseitige Rücksichtnahme beim Parken

Veröffentlicht am 25. November 2025 um 07:27 Uhr von Gemeinde Rangsdorf

Zunehmend erhält die Gemeinde Rangsdorf Anfragen zu Parkverboten.

Grundsätzlich ist es richtig, die Anfrage an die Gemeinde zu stellen. Im Anschluss wird, sofern alle Voraussetzung erfüllt sind, ein Antrag an die untere Landesbehörde gestellt. 
Häufig wird dabei das eigentliche Problem jedoch nicht gelöst, sondern nur verlagert. Umso wichtiger ist es, das eigene Parkverhalten zu überdenken.
Aus diesem Grund bitten wir darum, so zu parken, dass es immer eine Möglichkeit des Ausweichens gibt, dass Anwohnende noch aus der Einfahrt kommen, unsere Kinder sicher die Straße überqueren können und wir alle unfallfrei am Ziel ankommen. 
Nutzen Sie die Stellplätze auf Ihrem Grundstück und bedenken Sie, dass der § 1 der Straßenverkehrsordnung zur gegenseitigen Rücksichtnahme auffordert.

Ein sicheres, harmonisches Miteinander im Straßenverkehr ist von der Mithilfe Aller abhängig, so auch von Ihrer Mithilfe.

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