12. März 2026 / Aktuell

Geflügelpest: 30-tägige Frist ab 10. März 2026

Maßnahmen in der Schutz- und Überwachungszone rund um Trebbin haben begonnen

Veröffentlicht am 12. März 2026 um 14:41 Uhr von Kreisverwaltung Teltow-Fläming

Die 30-tägige Frist bis zur Aufhebung der Maßnahmen in der Schutz- und Überwachungszone rund um Trebbin hat am 10. März 2026 begonnen. Darauf macht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming aufmerksam. Nach einem Fall von Geflügelpest in einem Tierbestand in Trebbin hatte der Landkreis am 3. Februar 2026 eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der die Geflügelpest bei Nutzgeflügel erlassen. Darin wurden eine Schutz- und eine Überwachungszone definiert und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen wie beispielsweise Verbringungsverbote (unter 7.) oder Aufstallungsgebote (unter 8.) festgelegt. Diese Maßnahmen gelten nach wie vor uneingeschränkt.

Beginn der 30-Tage-Frist

Die 30-Tage-Frist beginnt erst, wenn im Ausbruchsbetrieb eine Reinigung, Desinfektion und Schadnagerbekämpfung nach Anweisung des Veterinäramtes stattgefunden hat und anschließend durch das Amt kontrolliert wurde. Witterungsbedingt konnten die Freiflächen erst jetzt desinfiziert werden. Am 9. März 2026 wurde durch das Veterinäramt festgestellt, dass alle notwendigen Maßnahmen im Ausbruchsbetrieb durchgeführt wurden. Damit beginnt die 30-tägige Frist am 10. März 2026 und endet voraussichtlich am 9. April 2026. Voraussetzung ist, dass keine neuen Fälle von Geflügelpest auftreten. Die offizielle Aufhebung der Schutz- und Überwachungszone erfolgt durch den Landkreis Teltow-Fläming im Internet und in der regionalen Presse.

Weitergeltende Schutzmaßnahmen

Bis zur Aufhebung dieser Regelung gilt: Geflügel ist in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Diese muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen. Auch die Abgabe von gehaltenen Vögeln, Fleisch von Geflügel und Federwild sowie Eiern ist immer noch verboten. Bitte beachten Sie auch alle anderen Vorschriften, insbesondere zu Aufzeichnungspflichten, Eigenkontrollen und Biosicherheitsmaßnahmen.

Dank an die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter

Das Veterinäramt des Landkreises Teltow-Fläming bedankt sich bei allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern für die konsequente Einhaltung der geltenden Vorschriften sowie für das entgegengebrachte Verständnis für die angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Seuchengeschehens.

Über weitere Entwicklungen sowie relevante Informationen wird rechtzeitig informiert.

Für Fragen ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming ist zu den Öffnungszeiten der Behörde wie folgt zu erreichen:

E-Mail: veterinaeramt@teltow-flaeming.de

Telefon: 03371 608 2225

Adresse: Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde

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