28. Januar 2026 / Aktuell

Förderung von Neuimkern wird fortgesetzt

Investitionszuschüsse sollen Einstieg in die Bienenzucht und Honigherstellung erleichtern

Veröffentlicht am 28. Januar 2026 um 09:00 Uhr von Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Das Land Brandenburg setzt auch in diesem Jahr auf die Förderung für Neu-Imker. Brandenburgerinnen und Brandenburger, die in die Hobbyimkerei einsteigen wollen, können vom Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Zuschüsse für Investitionen in die Erstausstattung von Imkern erhalten. Dafür hat das Ministerium jetzt eine neue „Richtlinie zur Unterstützung von Neu-Imkern“ verabschiedet. Die vorherige Richtlinie war zum 31.12.2025 ausgelaufen.

Insgesamt stehen in diesem Jahr für die Förderung von Neu-Imkern 62 000 Euro zur Verfügung. Gefördert wird die Erstausstattung und damit unter anderem Honigschleudern, Honigrührgeräte oder Beuten und das für sie benötigte Zubehör.

„Diese Förderung soll uns helfen, auch in diesem Jahr neue Imkerinnen und Imker in Brandenburg zu gewinnen, um die Bienenbestände zu erhöhen und die Bienenhaltung zu sichern. Die damit verbundenen Bestäubungsleistungen haben erstens eine große ökologische Bedeutung, zweitens dienen sie auch der Ertragssicherung unserer Obstbauern. Denn erst die Bestäubung durch Bienen garantiert hohe Ernteerträge bei Kirschen, Pflaumen, Äpfeln und anderen Beerenobstsorten“, erläutert Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt das Ziel der neuen Förderrichtlinie.

Die jährlichen Antragstermine und die jährlich zur Verfügung stehende Fördersumme werden auf der Webseite des Landesamtes für Ländliche Ent-wicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/service/foerderung/neuimker/ bekanntgegeben. Die Richtlinie und die Antragsunterlagen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Land- Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz  https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/service/foerderung/landwirtschaft/foerderung-von-neuimkern/.

Anträge und Anlagen müssen vollständig und formgebunden elektronisch (als PDF-Dokument) beim LELF eingereicht werden. Die original unterzeichneten Seiten sind darüber hinaus zusätzlich im Original bei der Bewilligungsbehörde dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung einzureichen.

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