26. Januar 2026 / Aktuell

Förderung der beruflichen Weiterbildung ab sofort mit zahlreichen Verbesserungen

Bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) können ab sofort Fördermittel aus der neu aufgelegten Weiterbildungsrichtlinie beantragt werden.

Veröffentlicht am 26. Januar 2026 um 11:25 Uhr von Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Potsdam. Bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) können ab sofort Fördermittel aus der neu aufgelegten Weiterbildungsrichtlinie beantragt werden. Mit dieser fördert das Land Brandenburg gezielt die Kompetenzentwicklung von Beschäftigten – sowohl im Rahmen individueller Weiterbildungen als auch durch betriebliche Weiterbildungen in Unternehmen und Vereinen. Die ILB übernimmt dabei bis zu maximal 60 Prozent der Weiterbildungskosten. Die Neuauflage des Förderprogrammes bringt zudem wesentliche Verbesserungen mit sich.

Daniel Keller, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg, erläutert: „Die Investition in berufliche Weiterbildung zahlt sich langfristig aus. Weiterbildung steigert nicht nur die individuelle Zufriedenheit, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und legt einen wesentlichen Grundstein für die Fach- und Arbeitskräftesicherung im Land. Zugleich ist Anpassungsfähigkeit mehr denn je gefragt, sie ist eine Schlüsselkompetenz. Umso wichtiger ist es, dass wir unsere Unterstützungsangebote maßgeschneidert und unbürokratisch konzipieren.“

Ulrich Scheppan, Vorstandsvorsitzender der ILB, erklärt dazu: „Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist ein ganz wichtiges Mittel, um dem Fachkräftemangel in Brandenburg entgegenzuwirken. Sie hilft dabei, Qualifikationslücken zu schließen, berufliche Übergänge zu gestalten und unsere Betriebe zukunftsfähig aufzustellen – gerade in Zeiten von Digitalisierung, Transformation und demografischem Wandel. Die Weiterbildungsrichtlinie ist eines unserer nachfragestärksten Förderprogramme und machte in den letzten beiden Jahren fast zehn Prozent der ILB-Gesamtzusagen aus.“

Bei den individuellen Weiterbildungen (Bildungsscheck) gibt es beispielsweise keine Begrenzung der Zuschusshöhe mehr. Bislang war der Zuschuss hier auf 3.000 Euro pro Vorhaben beschränkt. Zudem besteht nun beim Bildungsscheck die Möglichkeit, mehrere Weiterbildungsmaßnahmen in einem einzigen Antrag zu bündeln, was Arbeitsaufwände auf beiden Seiten reduziert. Außerdem können künftig sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte fortlaufend Anträge stellen, statt wie bislang nur zwei Mal pro Jahr. Mit dem Bildungsscheck werden ab sofort auch Weiterbildungen im Rahmen einer Nachqualifizierung gefördert, also beispielsweise Ausgleichsmaßnahmen, Anpassungsqualifizierungen und Vorbereitungskurse auf die Kenntnisprüfung, die zur Anerkennung eines im Ausland erworbenen Berufsabschusses dienen. Hinzu kommt, dass der Bildungsscheck nun nicht mehr auf Privatpersonen mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg begrenzt ist. So sind nunmehr auch Menschen antragsberechtigt, die in Brandenburg arbeiten, hier aber nicht ihren Wohnsitz haben.

Neu ist auch, dass nun Unternehmen und Einrichtungen förderfähig sind, die als Unternehmenszweck soziale, ethische oder ökologische Ziele verfolgen. Damit ist das besondere Ziel verbunden, ehrenamtliche Strukturen besser zu erreichen.

Nach aktuellen Auswertungen der Industrie- und Handelskammern sehen rund 55 Prozent der Brandenburger Unternehmen den Fachkräftemangel als Geschäftsrisiko an, was die Bedeutung beruflicher Weiterbildungen zusätzlich unterstreicht. Die Weiterbildungsrichtlinie wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) realisiert.

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