Der Bundesrat hat heute mehrere Gesetzesänderungen zur Verbesserung des Schutzes vor häuslicher Gewalt gebilligt. Mit den Änderungen werden die Möglichkeiten der Familiengerichte erweitert, um Betroffene wirksamer vor Gewalt zu schützen. Künftig können Gerichte in Hochrisikofällen insbesondere das Tragen elektronischer Fußfesseln anordnen und Gewalttäter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings oder Gewaltpräventionsberatungen verpflichten.
Justizminister Dr. Benjamin Grimm erklärt: "Mit der heutigen Billigung des Bundesrates erreichen wir einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einem besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Ich danke der Bundesjustizministern Dr. Stefanie Hubig für ihre Gesetzesinitiative und den Ländern für die Unterstützung dieses wichtigen Vorhabens. Elektronische Fußfessel, Anti-Gewalt-Training und weitere Schutzmaßnahmen stärken die Prävention und helfen dabei, Gewalt frühzeitig zu verhindern. Unser Ziel ist klar: Betroffene sollen besser geschützt und Gewalttaten möglichst verhindert werden, bevor sie geschehen."
Die Änderungen sehen insbesondere vor, dass Familiengerichte in Hochrisikofällen elektronische Fußfesseln anordnen können, um die Einhaltung von Annäherungsverboten wirksam zu überwachen. Zudem erhalten Gerichte die Möglichkeit, Täter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen, insbesondere Anti-Gewalt-Trainings, oder zu Gewaltpräventionsberatungen zu verpflichten.
Darüber hinaus werden Verstöße gegen gerichtliche Gewaltschutzanordnungen künftig schärfer sanktioniert. Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe wird von zwei auf drei Jahre angehoben. Familiengerichte erhalten außerdem die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Nationalen Waffenregister einzuholen, um Gefährdungslagen besser einschätzen zu können.
Mit der Zustimmung des Bundesrates sind die gesetzlichen Voraussetzungen für einen verbesserten Schutz vor häuslicher Gewalt geschaffen worden. Das Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt, um Betroffene wirksamer zu schützen und Gewalt nachhaltig vorzubeugen.

