13. Januar 2026 / Aktuell

Einkommensteuererklärungen in Bandenburg

Brandenburgs Finanzämter verkürzen durchschnittliche Bearbeitungszeit spürbar

Veröffentlicht am 13. Januar 2026 um 12:02 Uhr von Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg

Potsdam – Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen im Land Brandenburg konnten im vergangenen Jahr spürbar verkürzt werden. Wie das Finanzministerium in Potsdam mitteilt, benötigten die 13 Finanzämter im Land Brandenburg für Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmerfällen für den Veranlagungszeitraum 2024 zum Stand 31.12.2025 durchschnittlich 41,4 Tage. Das waren 3,7 Tage weniger als im Vorjahr. Betrachtet man alle Einkommensteuerfälle, lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit zum selben Stichtag bei 47,6 Tagen, das waren im Schnitt 2,8 Tage weniger als im Vorjahr.

Wie Brandenburgs Finanzministerium weiter mitteilt, handelt es sich bei diesen Angaben um statistische Durchschnittswerte. Im Einzelfall kann die Bearbeitung der eigenen Einkommensteuererklärung kürzer oder länger dauern. In die Statistik flossen die Einkommensteuererklärungen sämtlicher in- und ausländischen steuerpflichtiger Personen im Land Brandenburg ein, die für 2024 bis zum 31.12.2025 vorlagen. Nicht repräsentativ sind dagegen Angaben von Software- Anbietern wie zum Beispiel „Smartsteuer“ oder „Lohnsteuer-kompakt.de“. Deren Angaben erfüllen nicht die Kriterien einer repräsentativen Statistik, da die Zahlen ausschließlich auf mit deren Produkten erstellten Einkommensteuererklärungen beruhen. Wie die Daten der Finanzämter zeigen, wird sowohl das Portal von Smartsteuer als auch das von lohnsteuer-kompakt.de in Brandenburg selten genutzt. Im Veranlagungszeitraum 2024 wurden von allen insgesamt eingereichten Einkommensteuerklärungen im Land Brandenburg lediglich 1,45 Prozent mit Smartsteuer und nur 0,40 Prozent mit lohnsteuer-kompakt.de erstellt.

Steuerpflichtige haben mehrere Möglichkeiten, die Bearbeitung der eigenen Einkommensteuererklärung zu beschleunigen. Generell empfiehlt das Finanzministerium, Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Rund zwei Drittel der Steuerpflichtigen in Brandenburg nutzen bereits diesen schnellen, bequemen und papierlosen Zugang zum Finanzamt. Vor allem die elektronische Abgabe über ELSTER beschleunigt das Verfahren im Finanzamt. Ferner sollten die erklärten Angaben vollständig und nachvollziehbar sein, Summen sollten gegebenenfalls aufgeschlüsselt werden.

Ferner müssen nur auf Anforderung des Finanzamtes hin Belege übermittelt werden. Seit August 2025 senden die brandenburgischen Finanzämter alle Papierbelege ungeprüft zurück, die zu einer auf Papier abgegebenen Steuererklärung eingereicht werden, um insgesamt die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen zu beschleunigen. Die Rücksendung der ungeprüften Belege erfolgt mit einem Informationsschreiben, in dem erläutert wird, dass es oftmals genügt, vollständige Angaben und detaillierte, verständliche Eintragungen in der Steuererklärung vorzunehmen.

Auch die Annahme, dass die Bearbeitung der eigenen Einkommensteuererklärung kürzer dauert, je früher die Erklärung abgegeben wird, stimmt nur bedingt. Die Finanzämter starten erst Mitte März eines Jahres mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das zurückliegende Jahr. Erst dann ist die bundeseinheitliche Software, mit dem die Erklärungen bearbeitet werden, bundesweit einsatzfähig. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben zudem bis Mitte März Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Vor Mitte März eingereichte Einkommensteuererklärungen des Vorjahres können daher erst ab diesem Stichtag bearbeitet werden.

Hintergrund:

Eine elektronische Erstellung der Steuererklärung etwa im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ unter www.elster.de oder mit anderen Software-Produkten bietet mehrere Vorteile: Bei der Finanzverwaltung gespeicherte Daten können direkt in die Steuererklärung übernommen werden. Gleiches gilt für Daten aus den Vorjahren. Das spart Zeit. Fehler beim Ausfüllen der Erklärung werden sofort erkannt und es wird auf fehlende Angaben hingewiesen, die sonst zu Nachfragen des Finanzamtes führen würden. Zudem entfallen Ausdruck und Versenden der Steuererklärung per Post an das Finanzamt.

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