27. Januar 2026 / Aktuell

Ein Jahr nach erfolgreicher Einführung: Verbraucherzentrale weitet Sozialtarif aus

Wer staatliche Unterstützungsleistungen erhält, zahlt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg für eine Rechtsberatung nur fünf Euro

Veröffentlicht am 27. Januar 2026 um 11:24 Uhr von Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Nun erweitert die vom Land geförderte Verbraucherzentrale den Sozialtarif um Finanzthemen. Damit stärkt sie die soziale Gerechtigkeit und stellt sicher, dass finanzielle Gründe niemanden von notwendiger rechtlicher Hilfe ausschließen.

Dazu erklärt Hanka Mittelstädt, Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz: „Wir begrüßen die Ausweitung des Sozialtarifs auf Finanzthemen ausdrücklich. Verbraucherschutz gehört zur staatlichen Fürsorgepflicht. Fragen der Altersvorsorge betreffen viele Menschen in Brandenburg, und Konflikte mit Banken oder Versicherungen können existenzbedrohend sein. Der Sozialtarif ermöglicht es allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern, unabhängig von ihrer finanziellen Situation die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale zu nutzen.“

Der Vorstand der Verbraucherzentrale Brandenburg Christian A. Rumpke, zieht eine positive Bilanz: „Unser Sozialtarif hat sich bewährt. Niemand muss bei rechtlichen Problemen wie untergeschobenen Abonnements, überhöhten Energierechnungen oder Schwierigkeiten bei der Kündigung eines Mobilfunkvertrags aus Kostengründen auf Beratung verzichten. Menschen mit geringem Einkommen treffen solche Situationen besonders hart, etwa Studierende mit BAföG oder Familien mit Wohngeld. Und das gilt ebenso bei Konflikten mit Banken oder Versicherungen. Auch unsere regelmäßigen Online-Vorträge zur Altersvorsorge zeigen: Der Informationsbedarf besteht unabhängig vom Einkommen. Mit der Ausweitung des Sozialtarifs ermutigen wir noch mehr Menschen, ihre Finanzthemen mit unserer Unterstützung anzugehen.“ 

Vergünstigte Beratung für Menschen, die Sozialleistungen beziehen

Seit September 2024 erhalten Beziehende von BAföG, Wohn- oder Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale Brandenburg zum Sozialtarif. Auch Personen, die vom Rundfunkbeitrag befreit sind, können den Sondertarif nutzen. Mit entsprechendem Nachweis kostet die allgemeine Rechtsberatung fünf statt 20 Euro pro 30 Minuten. Seit Januar 2026 gilt der Sozialtarif nun auch für Beratungen zu Altersvorsorge, Banken und Versicherungen.

Individuelle Beratung

 

Für individuelle Fragen können Verbraucherinnen und Verbraucher die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

•          Beratung vor Ort, telefonisch oder per Videochat

•          Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr)

•          oder online unter verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung

Aktuelle Informationen gibt es auf:

verbraucherzentrale-brandenburg.de

Den Pressetext finden Sie auch online unter:

verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/116646

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