5. März 2026 / Aktuell

Brandenburg und Sachsen fordern faire Kraftwerksstrategie ohne Südbonus

Brandenburg und Sachsen fordern faire Kraftwerksstrategie ohne Südbonus

Veröffentlicht am 5. März 2026 um 15:54 Uhr von Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Potsdam. Die Ministerien für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg und Sachsen begrüßen die Eckpunkte der Kraftwerksstrategie der Bundesregierung als wichtigen Schritt zur Sicherung der Stromversorgung. Dennoch fordern sie dringend eine stärkere Berücksichtigung der ostdeutschen Länder mit ihren Kraftwerksstandorten, die bisher einen wichtigen Pfeiler der deutschen Energieversorgung bilden. Sachsen und Brandenburg fordern die Bundesregierung auf, bei den Ausschreibungen ab 2026 auch die ostdeutschen Kraftwerksstandorte im netztechnischen Norden anteilsgerecht einzubeziehen. Nur so bleibt die Energiewende sozialverträglich und regionsgerecht.

Wirtschafts- und Energieminister Daniel Keller:

„Unser Ziel ist es, dass die Lausitz auch in Zukunft Energiestandort bleibt. Daher werden wir alles dafür tun, dass künftige Gaskraftwerkle auch in der Lausitz stehen werden. Die Vorteile der Lausitz liegen auf der Hand. Hier existieren bereits viele der nötigen Anlagen und es gibt hier das qualifizierte Personal, um die neuen Kraftwerke zu betreiben. Das hat auch Bundesministerin Katherina Reiche im Sommer letzten Jahres so zum Ausdruck gebracht. An diese Zusagen werden wir sie immer wieder erinnern. Die Lausitz nicht zu berücksichtigen, hieße auch, die jahrzehntelangen Transformationsbemühungen eines traditionellen Energiestandortes mit Füßen zu treten. Neben der strukturpolitischen Frage muss auch klar sein. Für die Fähigkeit des Wiederaufbaus der Versorgung nach einem Blackout ist eine ausgewogene regionale Verteilung der Gaskraftwerke unerlässlich.“

Wirtschafts- und Energieminister Dirk Panter:

„Unsere Regionen im Osten Deutschlands haben über Jahrzehnte die Energieversorgung des Landes gesichert und Stabilität geschaffen – sie dürfen jetzt nicht zu den Verliererinnen des Strukturwandels werden. Die bestehenden Kraftwerksstandorte bieten sich ideal auch für künftige Gaskraftwerke an, verfügen über die erforderliche Infrastruktur, Netzanbindungen ins Übertragungsnetz und nicht zuletzt über erfahrenes Personal mit dem immer wichtiger werdenden technischen Know-how. Wenn der Bund über Versorgungssicherheit spricht, muss auch das Mitteldeutsche Revier und die Lausitz Teil der Lösung sein – nicht nur Bayern oder Baden-Württemberg. Die Ausschreibung neuer Kraftwerks-Kapazitäten muss natürlich netztechnische Aspekte berücksichtigen – aber eben nicht nur das. Eine Benachteiligung ostdeutscher Kraftwerksstandorte durch einen rigiden ‚Südbonus‘ wäre ein falsches, für die Menschen im Osten ein fatales Signal. Mindestens ein Drittel der künftigen Kraftwerksstandorte muss nördlich der Netzengpässe und damit auch im Osten entstehen. Das Ausschreibungsdesign kann entsprechend ausgestaltet werden –so können auch die Kraftwerksstandorte in Ostdeutschland zum Zuge kommen.“

Hintergrund

Die Kraftwerksstrategie des Bundes ist Teil einer Gesamtstrategie zur Sicherung der Versorgung mit Strom in Deutschland. Die Strategie sieht den Bau von bis zu 25 GW neuen steuerbaren Kapazitäten bis 2030 vor, vor allem wasserstofffähige Gaskraftwerke (H₂-ready), die spätestens 2045 dekarbonisiert werden müssen. Im Jahr 2026 sollen 12 GW neue Kapazitäten ausgeschrieben werden: 10 GW mit Langfristkriterium (mind. 10 Stunden Dauerleistung, de facto für Gaskraftwerke) und 2 GW technologieoffen (z. B. Speicher). Ein derzeit vorgesehener Standortbonus (sog. „Südbonus“) würde Süddeutschland bei den 10 GW Langfristkapazitäten begünstigen.

Der Bund hat Mitte Januar mit der Europäischen Kommission eine Grundsatzeinigung zu Eckpunkten für die Kraftwerksstrategie erzielt. Das Beihilfeverfahren ist mit dieser Grundsatzeinigung zu den Eckpunkten noch nicht abgeschlossen. Die Kraftwerksstrategie muss nach Vorlage des Gesetzentwurfs noch abschließend von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt werden.

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