Angepasst werden musste die Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming zum Schutz vor der Newcastle-Krankheit (atypische Geflügelpest). Grund dafür sind das Auftreten weiterer Fälle und die damit verbundene Ausbreitung im Nachbarlandkreis Dahme-Spreewald. Die aktuelle Tierseuchenallgemeinverfügung ist im Amtsblatt 9/2026 des Landkreises veröffentlicht.
Schutz- und Überwachungszone
Die genaue Lage der Schutz- und Überwachungszone ist in einer Karte verzeichnet, die u. a. im Internetauftritt des Landkreises Teltow-Fläming veröffentlicht wird ND – Newcastle Disease - Landkreis Teltow-Fläming Es handelt sich um ein sehr dynamisches Geschehen, so dass sich die Restriktionszonen jederzeit vergrößern könnten.
Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen
Der Motzener See liegt jetzt fast vollständig in der Schutzzone. Deshalb musste das Restriktionsgebiet auch im Landkreis Teltow-Fläming angepasst werden. Hier gibt es jetzt eine Schutz- und Überwachungszone, für die einheitliche Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen gelten. Dazu gehören u. a.:
ein Aufstallungs und ein Verbringungsgebot
Eigenüberwachung
Schadnagerbekämpfung
Hygiene- und Biosicherzeitsmaßnahmen
Aufzeichungspflicht
Weitere Einzelheiten sind der Tierseuchenallgemeinverfügung zu entnehmen.
Hinweis: Wer in der Schutzzone im Landkreis Teltow-Fläming Geflügel hält, wird kurzfristig von Beschäftigten des Veterinäramtes aufgesucht werden. Sie führen eine klinische Untersuchung des Geflügels durch und nehmen Proben für Untersuchungen.
Weitere Informationen zur Newcastle-Krankheit
Das Virus der Newcastle-Krankheit (aviäres Paramyxovirus) ist weltweit verbreitet. Fast alle Vogelarten können infiziert werden. Die Schwere der Erkrankung ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Beim Haushuhn kann sie von sehr milden Verläufen bis zum plötzlichen Tod mit 100-prozentiger Mortalität der Herde variieren. Hinweise auf eine NDV-Infektion sind u. a. erhöhte Sterblichkeit mit zuvor aufgetretener Störung des Allgemeinbefindens, Legeleistungsabfall, Ödeme an Kopf und Kehllappen, respiratorische Störungen, Durchfall und nervöse Störungen.
Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren kann es zu Bindehautentzündungen kommen.
Ein Ausbruch der Newcastle-Krankheit macht u. a. die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand erforderlich. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch das zuständige Veterinäramt festgelegt.
Kontaktmöglichkeiten
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming
E-Mail: veterinaeramt@teltow-flaeming.de
Telefon: 03371 608 2225
Adresse: Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Kontakt im Bedarfsfall über den wöchentlich wechselnden amtstierärztlichen Bereitschaftsdienst gesucht werden: https://www.teltow-flaeming.de/amtstierarzt-bereitschaft

