3. Juli 2026 / Aktuell

Arbeiten in den Ferien

Was Jugendliche, Eltern und Unternehmen beachten müssen

Veröffentlicht am 3. Juli 2026 um 09:20 Uhr von Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Die Sommerferien stehen vor der Tür und damit die beliebteste Zeit im Jahr für Ferienjobs. Ob Nachhilfeunterricht, Gartenarbeit oder das Austragen von Zeitungen – viele Schülerinnen und Schüler nutzen die Gelegenheit, um ihr Taschengeld aufzubessern und erste praktische Erfahrungen in der Arbeitswelt zu machen. Aber Obacht! Die Bedingungen, unter denen Jugendliche arbeiten dürfen, sind strengen Regeln unterworfen, deren Einzelheiten im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt sind. Arbeitsschutzstaatssekretärin Dr. Friederike Haase ruft Jugendliche und ihre Eltern ebenso wie Unternehmen auf, sich über die aktuell geltenden Vorschriften zu informieren.

Arbeitsschutzstaatssekretärin Dr. Friederike Haase: „Ferienzeit ist traditionell Ferienjobzeit. Richtig umgesetzt, können beide Seiten davon profitieren: Die Jugendlichen verschaffen sich eine erste Orientierung auf dem Arbeitsmarkt und die Unternehmen nutzen die Chance, die Urlaubszeit zu überbrücken und sich vielleicht sogar als künftiger Ausbildungsbetrieb zu präsentieren. Klar ist aber: Der Gesundheitsschutz von Jugendlichen und ihre Sicherheit am Arbeitsplatz haben immer höchste Priorität. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, desgleichen ist es die Pflicht der Eltern und der Jugendlichen, sich genau darüber zu informieren, was erlaubt ist und was nicht.“

Für eine Ferienjob-Tätigkeit gibt es gesetzlich klar definierte Altersgrenzen. So dürfen Kinder unter 13 Jahren aus Jugendarbeitsschutzgründen überhaupt nicht arbeiten.

Schülerinnen und Schüler zwischen 13 und 15 Jahren können mit Erlaubnis der Eltern einer leichten Tätigkeit nachgehen, die in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr ausgeübt und maximal zwei Stunden täglich dauern darf, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben bis zu drei Stunden. Als leichte Tätigkeiten gelten beispielsweise das Austragen von Zeitungen und Werbeprospekten oder Nachhilfeunterricht.

Etwas weiter gefasst sind die Vorschriften für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren. Diese dürfen während der Ferien in einem Zeitrahmen von 6 bis 20 Uhr maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. 

Insgesamt darf die Ferientätigkeit vier Wochen im Jahr nicht überschreiten. Wer noch zur Schule geht, braucht die Erlaubnis der Eltern für den Ferienjob. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens zwölf Stunden Freizeit liegen. Am Wochenende dürfen Schülerinnen und Schüler grundsätzlich nicht arbeiten. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Ferienjobs unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeheimen, in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft. Die Ruhepausen während der Arbeitszeit müssen mindestens 30 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden und 60 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von über 6 Stunden betragen.

Als generelle Maxime gilt: Die Ferienarbeit muss leicht und geeignet sein. Verboten sind für Jugendliche zum Beispiel Arbeiten, die ihre physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen, der Umgang mit gefährlichen Arbeitsgeräten sowie Alleinarbeit außer Sicht- und Rufweite fachkundiger Erwachsener.

Arbeitgeber sind verpflichtet, Schülerinnen und Schüler vor Beginn der Ferientätigkeit über mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz sowie entsprechende Präventionsmaßnahmen aufzuklären. Sie müssen rechtzeitig prüfen, welche Tätigkeiten ohne Gefährdung der Gesundheit und der Sicherheit von Jugendlichen ausgeführt werden können.

Ausführliche Informationen zum Thema „Kinder- und Jugendarbeitsschutz“ sowie das Faltblatt „Ungetrübte Ferienarbeit – Was ist beim ,Jobben‘ zu beachten?“ sind auf den Internetseiten des Arbeitsschutzministeriums und des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) eingestellt:

https://masgz.brandenburg.de/masgz/de/themen/arbeitsschutz/jugendarbeitsschutz/
https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/arbeitsschutz/fachgebiete/arbeitszeitschutz-schutz-besondererpersonen/kinder-und-jugendarbeitsschutz/

Arbeitsschutztelefon

Bei Fragen zu arbeitsschutzrechtlichen Aspekten, u.a. bei Ferienarbeit, können Sie sich an das Arbeitsschutztelefon des LAVG unter der Telefonnummer 0331 8683–444, jeweils montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr (freitags bis 14 Uhr), wenden.

Außerdem können Fragen per E-Mail an arbeitsschutz.office@lavg.brandenburg.de geschickt werden.

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