28. November 2025 / Aktuell

Aktuelles zur Geflügelpest

Verwaltungshandeln erklärt: Warum das Federvieh noch im Stall bleiben muss

Veröffentlicht am 28. November 2025 um 11:51 Uhr

Ist die Geflügelpest nicht längst im Abklingen? Warum müssen die Tiere im Landkreis Teltow-Fläming nach wie vor im Stall bleiben? Fragen wie diese erreichen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt dieser Tage regelmäßig. Hier die Erklärung:

Aktuelle Lage

Nach wie vor gibt es Nachweise von Geflügelpestbefunden bei Wildvögeln im Landkreis Teltow-Fläming. Eine Übersicht wird im Internetauftritt des Landkreises veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.

https://www.teltow-flaeming.de/gefluegelpest

Weitere (neue) Maßnahmen, die über die Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel und das Verbot von Ausstallungen vom 28.10.2025 hinaus gehen, gibt es im Landkreis Teltow-Fläming derzeit nicht.

Allgemeinverfügung nicht befristet – die Gründe

Der Landkreis Teltow-Fläming hat die Allgemeinverfügung aus gutem Grund nicht befristet. Derzeit gibt es hier, aber auch im gesamten Land Brandenburg nach wie vor positive Befunde für die Geflügelpest bei Wildvögeln. In mehreren Landkreisen gibt es auch Geflügelpest beim Hausgeflügel (derzeit sind 13 Geflügelhaltungen im Land Brandenburg betroffen). Tritt die Geflügelpest beim Hausgeflügel auf, ist nicht nur der Bestand zu töten, es gibt auch viele Maßnahmen für alle Geflügelhalter in den dann zu bildenden Schutzzonen. Außerdem ist der Wildvogelzug noch nicht beendet. Damit hat sich an der Risikobewertung für den Landkreis Teltow-Fläming nichts geändert und die genannte Allgemeinverfügung bleibt bestehen.

Risikobewertung erfolgt fortlaufend

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beschäftigt sich regelmäßig mit der Risikobewertung für die Geflügelpest. Den Veterinären ist selbstverständlich bewusst, dass die Aufstallung von Geflügel aus Tierschutzgründen nur so lange erfolgen sollte, bis die erhöhte Infektionsgefahr des Eintrages von Geflügelpestviren in die Hausgeflügelbestände wieder vorbei ist.

Weitere Informationen

Alle aktuellen Informationen sind im Internetauftritt des Landkreises zu finden. Dort gibt es auf der Startseite sogar einen extra Button für das „Top-Thema“ Geflügelpest. Sobald die Allgemeinverfügung aufgehoben werden kann, wird die Information u. a. dort veröffentlicht und im Amtsblatt bekanntgegeben.

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