Ministerin Mittelstädt: „Ausgezeichnete Wasserqualität an fast allen Badegewässern“
Nach der Badegewässerverordnung startet am 15. Mai offiziell die Badesaison in Brandenburg. Für das Jahr 2026 wurden 253 Badegewässer ausgewiesen, die zuvor von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte überprüft wurden. Ergebnis: 238, also 94 Prozent, sind mit einer „ausgezeichneten“ Badegewässerqualität eingestuft worden, sieben Badestellen erhielten das Prädikat „gut“ und eine das Prädikat „ausreichend“. Alle Badestellen und aktuellen Informationen zur Badegewässerqualität sowie zur Ausstattung und Erreichbarkeit sind auf dem Portal www.badestellen.brandenburg.de veröffentlicht.
Nach der Brandenburgischen Badegewässerverordnung ist die „Badesaison“ der Zeitraum, in dem mit einer großen Zahl von Badenden gerechnet werden kann. Dies ist in der Regel der Zeitraum vom 15. Mai bis zum 15. September eines Jahres.
Verbraucherschutzministerin Hanka Mittelstädt: „Brandenburg ist ein echtes Paradies für Wasser- und Naturfreunde. Mit seinen zahlreichen Seen bietet unser Land ideale Orte zum Schwimmen, Planschen und Entspannen. Ich freue mich, dass die Badesaison jetzt beginnt und so viele Menschen die schönen Badegewässer wieder genießen können. Die ausgezeichnete Wasserqualität an fast allen Badegewässern sorgt dafür, dass Familien, Freunde und Gäste unbeschwert ihre Freizeit am Wasser verbringen können. Und gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Brandenburgs Seen auch in Zukunft sauber, sicher und attraktiv bleiben. Dazu gehört, die Badeseen sauber zu halten, Abfall richtig zu entsorgen und die Ufervegetation zu schonen. Auch sollten Wasservögel nicht gefüttert werden. Für die Sicherheit gilt: Bitte halten Sie sich an die bekannten Baderegeln.“
Für 2026 wurden diese vier Badestellen neu in der Liste aufgenommen: der „Dranser See“ beim Ortsteil Dranse im Landkreis Ostprignitz-Rupping sowie im Landkreis Märkisch-Oderland der „Straussee“ bei Strausberg, der „Langer See“ im Ortsteil Garzin und der „Dornbuschsee“ im Ortsteil Bralitz.
Innerhalb der Badesaison überwachen die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte die Badestellen insbesondere unter hygienischen Aspekten und führen Besichtigungen und Probennahmen durch. Sie sind auch die Ansprechpartner für Auskünfte über die aktuelle Wasserqualität und den Badestellenbereich, insbesondere in hygienischer Sicht.
An den ausgewiesenen Badestellen werden neben aktuellen Hinweisen zur Überwachung der Badestelle auch ein „Steckbrief“ mit Angaben zur Badestelle sowie das Symbol der Einstufung veröffentlicht. Die Badestellenkarte auf dem Online-Portal wird regelmäßig aktualisiert.
Das Baden und Schwimmen in freien Gewässern ist im Land Brandenburg grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es wird von der zuständigen Behörde an dieser Stelle ein Badeverbot, zum Beispiel aufgrund der Wasserqualität, ausgesprochen. Insofern obliegt es den kommunalen Behörden vor Ort zu entscheiden, inwiefern an bestimmten Stellen nicht gebadet werden darf.
Sieben Badegewässer sind derzeit nicht eingestuft, da fünf noch den Status „neu“ haben und bei zwei Badegewässern aufgrund von Bewirtschaftungsmaßnahmen (Änderungen am Badegewässer) noch keine ausreichenden Datensätze für eine Bewertung nach Brandenburgischer Badegewässerverordnung vorliegen. Eine Bewertung der Wasserqualität für diese Badestellen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Bekanntmachung der Badegewässer für 2026 wurde mit dem Amtsblatt für Brandenburg (Nummer 17 vom 6. Mai) veröffentlicht: https://bravors.brandenburg.de/fm/76/Amtsblatt%2017_26.pdf

